DSB-Newsletter 01/2017 stellt die "Rechte der betroffenen Person" nach der DSGVO im Überblick vor
Die DSGVO wird mit 25.5.2018 wirksam und für "betroffene Personen" (bisher: "Betroffene") und "für die Verarbeitung Verantwortliche" (bisher: Auftraggeber) und Dienstleister (bisher: Auftragsdatenverarbeiter) ändert sich etwas im Verhältnis zueinander. Die Rechte der betroffenen Person werden gestärkt und ausgeweitet
DSB
Die Datenschutzbehörde versendet quartalsmäßig einen Newsletter. Hier kann man sich anmelden:
https://www.dsb.gv.at/newsletter
01/2017
Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit den Rechten der Betroffenen nach Kapitel III der DSGVO.
bisher: Betroffener
DSGVO: betroffene Person
bisher: Auftraggeber
DSGVO: für die Verarbeitung Verantwortlicher
bisher: Auftragsdatenverarbeiter
DSGVO: Dienstleister
Auskunftsrecht - (Art. 12 DSGVO):
Frist bisher: 8 Wochen
Frist neu: 1 Monat, aber verlängerbar um 2 Monate
neu: Kopie der Daten ist zur Verfügung zu stellen
Neu sind das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie dar Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20; data portability).
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