Datenschutzbehörde versendet Newsletter 01/2017


DSB-Newsletter 01/2017 stellt die "Rechte der betroffenen Person" nach der DSGVO im Überblick vor


Die DSGVO wird mit 25.5.2018 wirksam und für "betroffene Personen" (bisher: "Betroffene") und "für die Verarbeitung Verantwortliche" (bisher: Auftraggeber) und Dienstleister (bisher: Auftragsdatenverarbeiter) ändert sich etwas im Verhältnis zueinander. Die Rechte der betroffenen Person werden gestärkt und ausgeweitet

DSB

Die Datenschutzbehörde versendet quartalsmäßig einen Newsletter. Hier kann man sich anmelden:

https://www.dsb.gv.at/newsletter

 

 


01/2017

Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit den Rechten der Betroffenen nach Kapitel III der DSGVO.

bisher: Betroffener     

DSGVO: betroffene Person

bisher: Auftraggeber  

DSGVO: für die Verarbeitung Verantwortlicher

bisher: Auftragsdatenverarbeiter

DSGVO: Dienstleister

 

Auskunftsrecht - (Art. 12 DSGVO):

Frist bisher: 8 Wochen

Frist neu: 1 Monat, aber verlängerbar um 2 Monate

neu: Kopie der Daten ist zur Verfügung zu stellen

 

Neu sind das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie dar Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20; data portability).

 


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