Wirtschaftskammer Österreich gemeinsam mit dem Österreichischen Verband der Immobilienwirtschaft sowie dem Österreichischen Verband Gemeinnütziger Bauvereinigungen / Revisionsverband
DSGVO für Immobilienverwalter
Fragestellungen:
◼ Was ist „neu“ im Datenschutz ab 25.05.2018 neben den hohen Geldbußen?
◼ Braucht ein Immobilienverwalter einen Datenschutzbeauftragten?
◼ Wie kann man sich ein „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ vorstellen?
◼ Worüber hat ein Immobilienverwalter zu informieren und wer ist zu informieren?
Kommentar schreiben