Newsletter - Einwilligung bestätigen


 

Wenn keine Einwilligung zum Erhalt des Newsletters vorliegt, dann versuchen viele Organisationen durch eine „Bestätigung“ der Einwilligung von den Newsletterempfängern eine „neuerliche                                                                             Einwilligung“ zu                                                                             erhalten.

 

Dieser Versuch, eine Einwilligung zu sanieren, ist mE eine unzulässige Direktwerbung iSd § 107 TKG, wenn keine Einwilligung zum Erhalt von Informationen über die Organisation vorliegt. Jede Information, die dazu dient, das Image der Organisation zu fördern, und daher auch ein Email, in dem auf einen Newsletter hingewiesen wird, ist Direktwerbung iSd § 107 TKG.

 

 

 

Eine Möglichkeit, die auch Behörden selbst in Anspruch nehmen, könnte sein, dass die Newletterabonennen in einem Email, mit dem der Newsletter versendet wird, darauf hingewiesen werden, dass eine Bestätigung notwendig ist, wenn der Empfänger in Zukunft den Newsletter noch erhalten möchte.

 

 

Die Formulierung könnte zB wie folgt lauten:

Die Versendung unserer Newsletters basiert auf Ihrer Einwilligung zur Verwendung Ihrer Daten (Mailadresse) für diesen Zweck.

Sollten Sie den Newsletter weiterhin erhalten wollen, werden Sie ersucht, uns per Mail Ihre Einwilligung zur Verwendung Ihrer Daten (Mailadresse) zum Zweck des Newsletterversandes zu geben und bestätigen.

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.


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