Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Geltung; auch das DSG wurde wesentlich verändert.
Sie wissen, wie Sie die betroffenen Personen bisher informiert haben? Kennen Sie ihre Verarbeitungsvorgänge und haben Sie sich ausreichend auf diesen Tag vorbereitet?
Beim Datenschutz-Frühstück erfahren Sie mehr über die (neuen) Bestimmungen, die die Art und Weise wie ab 25.052018 die betroffenen Personen vom Verantwortlichen zu informieren sind?
Die Inhalte des Datenschutz-Frühstück:
Wann und worüber sind die betroffenen Personen zu informieren?
Wie kann das gesehen? Reicht eine Datenschutzerklärung auf der Homepage aus?
Was ist zu tun, wenn Sie Daten nicht direkt
von der betroffenen Person erhalten? Wie müssen Sie dann informieren und wann kann eine Information unterbleiben?
Sind auch Bestandskunden oder Personen, deren Daten bereits verarbeitet werden, zu informieren?
Was ist die Konsequenz, wenn die Informationspflicht nicht erfüllt wird?
Die Informationspflicht nach der DSGVO – Wie sind betroffene Personen über die Verarbeitungsvorgänge zu informieren?
Vermutliche weitere Termine und Themen:
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25.06.2018 - Der Datenschutzvorfall & die Konsequenzen:
Was und wie ist zu melden?
Wann & Wo: 25.05.2018 ab 8.00 Uhr bis ca. 10.00 Uhr
TECHCENTER Linz | Hafenstraße 47-51| 4020 Linz
Ablauf: Eintreffen & Registrierung, Vortrag zum Thema (ca 60 Min)
Fragen & Antworten, Networking
Preis: EUR 45,-- (zzgl. Umsatzsteuer) pro Teilnehmer
nach Anmeldung zu leisten
IBAN AT90 2032 0000 0006 0161
SMP Schweiger Mohr & Partner Rechtsanwälte OG
keine Rückerstattung bei Nichtteilnahme
Anmeldung: office@dataprotect.at | telefonisch: 0732 / 79 69 00 – 21
Anmeldeschluss ist der 22.05.2018
Mindestanzahl: 15 Personen (Absage bei Nichterreichen, Rückerstattung erfolgt)
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