Bei diesem Screenshot handelt es sich um einen Auszug aus einem Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Bremen aus dem Jahr 1990.
Das Thema "Datenschutz" und "CRM-Systeme" ist daher schon mehr als 28 Jahre alt!
Auch damals wurde bereits die Frage gestellt, ob die Daten, die gespeichert und weitergegeben werden, für die Vertragsbeziehung
"erforderlich" sind, und daran hat sich bis heute nichts geändert.
Im Jahresbericht des Jahres 2003 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit findet sich ebenfalls eine Bezugnahme auf Kundenbetreuungssysteme
In den CRM-Systemen wurden Informationen zu Eß- und Trinkgewohnheiten (Kaffee, Tee) sowie Hobbys (Golf, Segeln) des Kunden gespeichert. Einerseits um eine positive Atmosphäre zu schaffen und einleitende Gesprächsthemen mit den Kunden zu haben.
Die Banken wurden aufgefordert die Daten nicht mehr zu verarbeiten, da diese für die Zweckerfüllung (Kundenbeziehung) nicht erforderlich sind.
Auch wurden alle Personen, die im Kundenhaushalt leben, im System erfasst. Auch hier gab es Bedenken bezüglich der Zweckbestimmung und der Rechtmäßigkeit, wobei Ehegatten aufgrund der gesetzlichen Situation (Zinsabschlagssteuer) erfasst werden durften.
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