dataprotect hat in drei Terminen Kunden der TRESCON und andere interessierte Gäste zum Thema "DSGVO-konformes Bewerbermanagement" informiert
Elmar Klinger, Thomas Schweiger, Verena Steinbichler, Bernhard Winkler (c) Trescon
Am 03. Mai 2018 und am 21. Juni 2018 sowie 27. Juni 2018 wurden zahlreiche Teilnehmer über die Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung beim Bewerbermanagement informiert.
Hier ein Auszug aus der Homepage der TRESCON:
„Erteilen Sie uns mit Ihrer Unterschrift die Erlaubnis, von Ihnen Fotos während der Veranstaltung zu machen und dürfen wird diese z.B. für unsere Website und den Newsletter verwenden? Falls Nein, bitten wir Sie, diesen roten Punkt auf Ihr Namensschild zu kleben. Unsere Fotografin ist darüber informiert, dass sie Sie nicht fotografieren darf“. Mit diesem Hinweis werden auch künftig die Teilnehmer/innen an unseren Veranstaltungen empfangen.
Nach dem „Showdown“ zur europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.5.2018 heißt es nun, konsequent an der Umsetzung der Richtlinien weiterzuarbeiten. Unsere Veranstaltungen fokussierten sich sehr gezielt auf Themen im HR- bzw. Bewerbermanagement, dementsprechend waren auch die Fragen der Teilnehmer/innen wie:
- „Was tun mit meinen bisherigen Evidenzen - soll bzw. muss ich alle löschen?“
- „Wie pflege ich einen rechtskonformen längerfristigen Kontakt mit meinen Bewerbern/innen?“
- „Woran muss ich bei der internen Organisation meiner HR-Abteilung und unserer Prozesse denken?“
- „Worauf sollte bei der Zusammenarbeit mit einem externen Personaldienstleister/Personalberater geachtet werden?“
[…]
Besonderes Interesse besteht auch zu den Themen: „Mythos Einwilligung“ und „Wer ist Auftragsverarbeiter“. Viele Mitarbeiter in Personalabteilungen sind verunsichert und denken, dass sie von jedem/r Bewerber/in eine Einwilligung für die Speicherung seiner/ihrer Daten benötigen. Dem ist aber nicht so.
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