Der EuGH hat am 05.06.2018 eine Entscheidung zu Facebook Fanpages gefällt, die nun drei Monate danach zu einem Beschluss der deutschen Datenschutzkonferenz geführt hat.
"Auch Fanpage-Betreiberinnen und Betreiber müssen sich ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung stellen. Ohne Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO ist der Betrieb einer Fanpage, wie sie derzeit von Facebook angeboten wird, rechtswidrig."
Update 11.9.2018 (13:45 Uhr, Michael Schweiger):
Facebook hat reagiert und bietet deutet eine Lösung an . (19. Juni 2018)
https://www.facebook.com/business/news/ecj-decision-on-pages
Newsupdate vom 11.09.2018:
https://www.facebook.com/business/news/updates-for-page-admins-in-the-eu-and-the-eea
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