Überblick des Europäischen Datenschutz Ausschusses über die Umsetzung der DSGVO in Europa.
One-Stop-Shop Mechanismus & grenzüberschreitende Verfahren
In 642 internationalen Verfahren, die seit 25.05.2018 angestrengt wurden, konnten bisher 306 „Lead Authorities“ („federführende Aufsichtsbehörde) bestimmt werden. 281 grenzüberschreitende Verfahren wurden von den Datenschutzbehörden im System registriert.
Anzahl der Fälle
Bei 31 Aufsichtsbehörden wurden 206.326 Fälle registriert, davon betrafen 94.622 Fälle Beschwerden und 64.684 Fälle Datenschutzvorfallmeldungen.
52% der Fälle konnten schon abgeschlossen werden und nur 1% der Fälle wurde bei den nationalen Gerichten (Oberbehörden) angefochten.
Verhängte Geldstrafen
Aufsichtsbehörden in 11 Ländern haben bereits Geldbußen verhängt. Die Gesamtsumme der Geldstrafen beläuft sich auf EUR 55.955.871, wobei EUR 55 Mio auf Google durch die französische Datenschutzbehörde CNIL entfallen.
(Quelle: First overview on the implementation of the GDPR and the roles and means of the national supervisory authorities: http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/LIBE/DV/2019/02-25/9_EDPB_report_EN.pdf )
28.02.2019, Autor:
Michael Schweiger, zert. DSBA
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