EuGH wird Einwilligung klären



Im Vorabentscheidungsverfahren C-61/19 des EuGH wird die Frage der „Freiwilligkeit“ von Einwilligungen geklärt werden.

 

 

 

 

Orange Romania verarbeitete Ausweiskopien der Kunden nach Ansicht der Aufsichtsbehörde ohne die ausdrückliche Einwilligung derselben. Die DSB verhängte eine Verwaltungsstrafe.

 

 

Orange Romania hat sich darauf berufen, dass nach den innerstaatlichen zivilrechtlichen Regelungen von einer Zustimmung der Personen, die die Ausweiskopien zur Verfügung gestellt haben, auszugehen ist, und daher die Verarbeitung der Daten zulässig ist.

 

Die Angelegenheit wird nach der DSRL abgehandelt, aber es ist zu erwarten, dass auch Aussagen vom EuGH getroffen werden, die für die DSGVO von Bedeutung sind.

 

 

Im Verfahren wird vom EuGH geklärt, wann eine Einwilligung „spezifisch“, „informiert“ und „freiwillig“ iSd Art 2 Buchstabe h der DSRL ist.

 

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

 

 

06.04.2019, Autor: 

Michael Schweiger, zert. DSBA


10.04.2019, Autor:

Michael Schweiger, zert DSBA

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EuGH Orange Romania C-61_19 Einwilligung
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