Im Jahresbericht 2018 der DSB informiert die DSB über ein Verfahren zur Auskunftserteilung von Staatsanwaltschaften und der Zuständigkeit der DSB.
Sachverhalt
Eine betroffene Person wendete sich an die Staatsanwaltschaft mit einem Auskunftsersuchen. Die Staatsanwaltschaft erteilte die Auskunft, die jedoch nach Ansicht der betroffenen Person unvollständig war, und diese beschwerte sich bei der DSB.
Zuständigkeit der DSB
Die DSB ging im Bescheid vom 16.10.2018 (DSB-D123.461/0004-DSB/2018, nicht rechtskräftig) davon aus, dass Staatsanwaltschaften keine Gerichte oder unabhängige Justizbehörden iSd Art 45 Abs 2 DSRL-PJ sind, und daher die DSB zuständig ist. Staatsanwälte sind zwar Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, aber an Weisungen ihrer vorgesetzten Organe und letztlich des obersten Weisungsorgans gebunden. Daher ist die Zuständigkeit gegeben.
Die Staatsanwaltschaft erhob Beschwerde an das BVwG.
06.04.2019, Autor:
Michael Schweiger, zert. DSBA
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