Am 12. Juni 2019 hat die Belgische Aufsichtsbehörde ein
öffentliches Konsultationsverfahren zum Thema “Direktmarketing” gestartet. Die
Teilnahme ist anonym.
Die beiden Fragen, die gestellt werden lauten:
Auf welche Schwierigkeiten stößt die Anwendung der DSGVO?
Welche Technik(en) oder Direktmarketing-Technologie(n) verwenden Sie?
Es ist
beabsichtigt, die Empfehlung No. 02/2013 vom 30.01.2013 betreffend Direktmarketing (verfügbar in Französisch und Flämisch) zu überarbeiten.
Die geplante Überarbeitung der Direktmarketing Empfehlung soll die im Bereich Marketing tätigen Personen mit praxisnahen Informationen
unterstützten.
Das Konsultationsverfahren betrifft zwei Bereiche:
(1) Die häufigsten Fragen und Problembereiche, die die Organisationen seit Geltungsbeginn der DSGVO betroffen haben und
(2) Die Techniken und/oder Technologien, die von den Verantwortlichen (iSd DSGVO) bei der Durchführung von Marketingaktivitäten eingesetzt werden.
Das Verfahren
läuft bis 31. Juli 2019 und auf der Website der Aufsichtsbehörde findet man dazu die Fragen, die gestellt werden, online in Französisch und
Flämisch.
Die Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde ist ebenfalls auf Französisch und Flämisch abrufbar.
17.06.2019, Autor:
Michael Schweiger, zert DSBA
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