In der aktuellen Ausgabe der ÖVI-News (03.2019) ist ein Artikel erschienen, der sich damit befasst, ob Daten, die öffentlich verfügbar sind, für Marketingzwecke genutzt werden können.
Grundbuchsdaten sind (in Österreich) öffentlich abfragbar.
Ein Grundbuchsauszug kostet nur wenige Euro und ist online (zB über Rechtsanwaltskanzleien) abrufbar. Jede Person kann Einsicht in das Grundbuch nehmen, und so die Beschreibung der Liegenschaft (A-Blatt) zB mit Flächen etc.., die Eigentumsverhältnisse (B-Blatt) und etwaige Belastungen (C-Blatt, zB Hypotheken, Dienstbarkeiten, Belast- und Veräußerungsverbot ...) ersehen.
Dürfen diese Daten auch für Marketingzwecke verwendet werden?
Daten über Eigentumsverhältnisse oder wann ein Objekt erworben wurde, ist auch für Immobilienentwickler oder Makler interessant.
Mit der Frage, ob die Grundbuchsdaten für Marketingmaßnahmen verwendet werden dürfen, hat sich die Datenschutzbehörde bereits in zwei Entscheidungen befasst, und Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke), CIPP/E, zert DSBA hat dies in einem Artikel für die ÖVI-News zusammengefasst und erörtert.
(Michael Schweiger, zert DSBA
6.10.2019)
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