Ein weiterer schwerer Schlag für die Österreichische Post AG. Die DSB verhängte eine Verwaltungsstrafe in Höhe von EUR 18.000.000,--
Im August 2019 hat das LG Feldkirch einer natürlichen Person wegen der unrechtsmäßigen Verarbeitung der Parteienaffinitäten EUR 800,-- an Schadenersatz für das erlittene Ungemach (nicht rechtskräftig) zugesprochen.
In einer Ad-Hoc Meldung der Post vom 29.10.2019, die auf deren Website veröffentlicht wurde, findet sich der ausdrückliche Hinweis auf eine Verwaltungsstrafe durch die DSB (nicht rechtskräftig) in Höhe von EUR 18.000.000,-- :
"Negativer Effekt durch Verwaltungsstrafe der Datenschutzbehörde […]
Basierend auf der guten Entwicklung im Kerngeschäft wird für das Jahr 2019 in Summe ein stabiles operatives Ergebnis (EBIT) angepeilt, welches diverse Anlaufkosten zum Aufbau des Finanzdienstleistungsgeschäfts inkludiert.
Nicht inkludiert ist eine Rückstellung für eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 18 Mio EUR, die die Datenschutzbehörde gegen die Österreichische Post wegen Verwendung von Marketingdaten ausgesprochen hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, die Österreichische Post wird gegen diesen Bescheid erster Instanz Rechtsmittel ergreifen."
Das Verfahren wird nun beim Bundesverwaltungsgericht (nach der Beschwerde der Österreichischen Post AG) weitergeführt werden, und es bleibt abzuwarten, wie und wann das BVwG in dieser Angelegenheit entscheidet. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Die Höhe der Geldstrafe überrascht nicht; ich habe in meinen Berechnungen sogar eine höhere Geldstrafe ermittelt.
Bericht auf ORF.at
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Martin S. (Donnerstag, 19 Dezember 2019 12:56)
Was kann ich als Privatperson machen ? Es wurden ja meine Daten weitergegeben. Rechtschutz beauftragen?