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EUR 10.000,-- DSGVO-Strafe für „Kleinstunternehmen“
In einer Pressemitteilung vom 9.12.2019 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz informiert, dass gegen Rapidata GmbH eine DSGVO-Strafe von EUR 10.000,-- verhängt wurde, weil diese – trotz Verpflichtung und Aufforderung – keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hat.
In einem Verfahren, das am 9.12.2019 bekannt wurde, wurde gegen den Telekommunikationsanbieter Rapidata GmbH eine DSGVO-Strafe von EUR 10.000,-- verhängt.
Diese war erforderlich, da das Unternehmen seiner gesetzlichen Auflage nach Artikel 37 DSGVO zur Benennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nachgekommen ist.
Der BfDI teilte mit, dass bei der Höhe der Geldbuße von 10.000 Euro berücksichtigt wurde, dass es sich hierbei um ein Unternehmen aus der Kategorie der Kleinstunternehmen handelt.
15.12.2019, Autor
Michael Schweiger, zert DSBA
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