Der aktuelle Newsletter 3/2020 der Österreichischen Datenschutzbehörde wurde am 29.07.2020 versendet. Darin finden sich leider keine Aussagen zu Auswirkungen von Schrems II.
Themen des Newsletters:
Information zur Anwendung von Contact-Tracing-Apps im Bereich COVID-19
Entscheidungen der Datenschutzbehörde:
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Ergebnisse des amtswegigen Prüfverfahren der DSB zur APP Lernsieg
(DSB DSB-D213.953)
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keine Notwendigkeit der Vorlage / Speicherung eines amtlichen Lichtbildausweises beim Geldwechsel (Gegenwert von EUR 100,--) -
(Bescheid vom 28. Mai 2020 zur GZ: DSB-D124.720 2020-0.280.699)
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Arzt veröffentlicht Patientendaten auf Facebook - diese führte zu einem "Mandatsbescheid" vom 20.05.2020, GZ: DSB-D2020-0.251.582
(D124.1791) - dh der Bescheid wurde ohne Ermittlungsverfahren nur aufgrund der der Behörde bekannten Tatsachen erlassen.
Dem Arzt wurde die Offenlegung personenbezogener Gesundheits- und Patientendaten auf der persönlichen Facebook-Seite sowie auf dem offiziellen Facebook-Auftritt der Ärztekammer für Wien sowie sonstigen öffentlichen Facebook-Gruppen/Seiten und Social-Media-Plattformen mit sofortiger Wirkung untersagt. - Speicherdauer von Stammdaten iSd § 97 TKG 2003 durch einen Mobilfunkanbieter( (DSB-D124.024/0008-DSB/2019; 11.02.2020)
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts:
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Zeugen Jehovas, (BVwG-Erkenntnis vom 28.05.2020, W274 2230370- 1/4E) - Auskunft und Recht auf Kopie; Papierakt / Dateisystem und Anwendbarkeit
DSGVO
- Exzessivität von Beschwerden bei der DSB (BVwG-Erkenntnis vom 29.04.2020, GZ W274 2228071-1/6E)
Autor, 29.7.2020
Michael Schweiger, zert DSBA
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