Videoüberwachung im Arbeits- und Kundenbereich führt zu DSGVO-Strafe von EUR 10,4 Mio in Deutschland
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen hat eine Geldstrafe von EUR 10,4 Mio wegen der unverhältnismäßigen (und damit unzulässigen) Videoüberwachung von Mitarbeiter*Innen und Kunden*Innen verhängt.
LfD Niedersachsen verhängt Bußgeld über 10,4 Millionen Euro gegen notebooksbilliger.de – das ist die „Schlagzeile“ der Pressemeldung
Der Verantwortliche hat über den Zeitraum von mindestens zwei Jahren sowohl Beschäftige als auch Kunden*Innen per Video überwacht und hatte dazu keine Rechtsgrundlage. Von der Videoüberwachung betroffen waren Personen, die sich am Arbeitsplatz, im Verkaufsraum, im Lager oder den Aufenthaltsbereichen befunden haben.
Die Rechtsfertigung war, dass der Verantwortliche Diebstähle verhindern wollte und Warenflüsse nachvollziehen wollte.
Die Behörde lies dies so nicht gelten, denn es hätte mit weniger eingriffsintensiven Mitteln (zB stichprobenartigen Taschenkontrollen) vorgehen können.
Auch ein Generalverdacht sei unzulässig, und für eine Videoüberwachung müssten konkrete Anhaltspunkte von Fehlverhalten vorliegen, um dies für einen begrenzten Zeitraum zu rechtfertigen.
Die Videoüberwachung betraf auch Kunden*Innen, wenn sich diese im Verkaufsraum auf die Sitzgelegenheiten gesetzt haben, die im Kamerabereich standen. Dort halten sich die Personen typischerweise länger auf, um die Geräte zu testen, und durch den längeren Aufenthalt ergibt sich nach Ansicht der Aufsichtsbehörde ein höheres Schutzbedürfnis.
Die Höhe der Geldbuße in Relation zum Umsatz
Der Verantwortliche erwirtschaftete im Jahr 2018 einen Umsatz von ca. EUR 879 Millionen und im Jahr 2019 war kein weiteres Wachstum geplant; es wurde jedoch berichtet, dass im Jahr 2020 die „Umsatzmilliarde“ geknackt werde.
Ausgehend von diesen Zahlen ergibt sich ein Bußgeld in Höhe von 1,18 % (Basis 2018: 879 Millionen EUR) bis 1,04 % (Umsatzmilliarde) des Umsatzes.
Hier die Pressemitteilung vom 8.1.2021 zum nachlesen
Der Verantwortliche wird sich gegen das Bußgeld zur Wehr setzen.
Pressemitteilung_NBB_Datenschutz_08012021.pdf (notebooksbilliger.de)
8.1.2021, Autor:
Michael Schweiger, zert DSBA
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