Die Cookies auf einer Website richtig zu stapeln und den Website-Besuchern schmackhaft zu machen, fällt vielen Website-Betreibern schwer.
NOYB (die Organisation, die von Max Schrems gegründet wurde) geht nun gegen das unzulässige Web-Tracking vor.
NOYB (noyb.eu) verweist u.a. darauf, dass Cookies (derzeit in der ePrivacy-Richtlinie geregelt sind) und führt dazu aus:
"Damit ein Unternehmen ein Cookie oder eine andere Tracking-Technologie auf dem Gerät eines Benutzers legal festlegen kann, muss es zunächst eine gültige Zustimmung einholen." (Quelle: https://noyb.eu/de/project/cookie-banner; abgerufen am 31.5.2021)
Es wurden mehr als 500 Unternehmen in Europa nun von NOYB kontaktiert und aufgefordert, binnen 1 Monat die Cookie-Banner zu ändern, wobei es sich um Websites handelt, die eine erhöhte Anzahl von Website-Besuchern aufweisen. Es sollen aber laut Aussagen von Max Schrems noch viel, viel mehr Verantwortliche werden, die dazu angehalten werden sollen, die Tracking-Technologie auf der Website DSGVO-konform, dh mit einer ausreichenden Einwilligung, zu gestalten. Dies mit der Abwicklung über eine Plattform von NOYB und ohne kostspielige Abmahnungen von Anwaltskanzleien.
NOYB übermittelt nicht nur die "Drohung mit einer Beschwerde", sondern auch eine (englischsprachige) Anleitung für die Cookie-Einstellungen, die es den Website-Betreibern ermöglich soll, die Einstellungen in einer Art und Weise zu ändern, dass die Website (mit den Cookies) DSGVO-konform ist. Die Auffassungen von NOYB in dieser Anleitung sind jedoch sehr weitgehend, sofern es die "Irreführung" von Websitebesuchern betrifft.
In der FAQ-Information der Plattform wecomply.noyb.eu (über diese Plattform wickelt NOYB auch die Kommunikation ab) finden Sie weitere Informationen zum Projekt.
Nutzen Sie one-trust als Unterstützung für Ihre Cookie-Einwilligung?
Betreiben Sie eine populäre Website mit zahlreichen Zugriffen?
#Cookies #Beschwerde - was können Sie tun, wenn Sie "Post von NOYB" bekommen
Eventuell erhalten Sie Post von NOYB.
NOYB verweist auf "irreführende Designs", "irreführende Farben" oder "irreführende Kontraste" bei den Cookie-Bannern von one-trust. Die Transparenz seidann gegeben ist, wenn die unterschiedlichen Möglichkeiten gleich gestaltet sind, um den Websitebesucher zu informieren.
NOYB argumentiert auch, dass es nicht zulässig sei, dass der Betreiber eine Farbe wählt, die den Websitebesucher zur Ablehnung hinführt.
Ist es nicht eher so, dass der Websitebesucher als mündiger Teilnehmer im Internet sehr wohl unterscheiden kann, welche Option bei den Cookies er wählt?
Bis dato gibt es von der öDSB nur wenige Cookie-Entscheidungen, nämlich:
DSB-D122.974/0001-DSB/2019 22.8.2019 - Beschwerde abgewiesen
DSB-D122.931/0003-DSB/2018 30.11.2019 - Beschwerde abgewiesen
DSB-D213.692/0001-DSB/2018 16.11.2018 (Website ohne Cookie-Hinweis)
Die Art und Weise der Darstellung zur Erreichung einer Einwilligung wurde noch nicht thematisiert.
Wir unterstützen Sie und Ihr Marketing-Team gerne und beraten Sie.
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