Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland wandte sich kürzlich mit einer Aufforderung an zahlreiche
Bundesbehörden, insbesondere an alle Bundesministerien.
Diese Behörden betreiben Facebook Fanpages und den BfDI vertritt die Ansicht, dass es nicht möglich sei, eine Facebook Fanpage dsgvo-konform zu
betreiben.
Er verweist auf ein Schreiben vom 20.5.2019, in dem er bereits diese Meinung vertreten hatte.
Einige der betroffenen Behörden hätten im Jahr 2019 reagiert und mitgeteilt, dass sie ihre Fanpages als ein wichtiges Element ihrer
Öffentlichkeitsarbeit ansehen würden.
Nun hat der BfDI eine Frist gesetzt:
„Ab Januar 2022 beabsichtige ich – im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger – schrittweise von den mir nach Art. 58 DSGVO zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauchz u machen.“
Gem. Art 58 DSGVO besteht zB die Möglichkeit, eine Verarbeitung - und das ist auch der Betrieb einer Fanpage durch einen Verantwortlichen - zu
untersagen.
Den Volltext des Schreibens finden Sie hier.
Bemerkenswert finde ich nach wie vor, dass die französische Aufsichtsbehörde CNIL eine Fanpage betreibt.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Michael Schweiger, zert DSBA
2.7.2021