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DSGVO-Strafe in DK wegen Datenweitergabe


Beachten Sie die Grenzen der Erforderlichkeit bei der Verarbeitung von pbD aus berechtigtem Interesse. Es dürfen nur die Daten verarbeitet, zB an Kunden weitergegeben, werden, die für den Zweck tatsächlich erforderlich sind 
Die Datenweitergabe von Straftaten eine Mitarbeiters an Kunden führte zu eine DSGVO-Strafe in 🇩🇰. 
Nordbornholms Byggeforretning ApS hatte zwei Kunden des Unternehmens per E-Mail darüber informiert, dass ein ehemaliger Mitarbeiter im Arbeitsverhältnis Straftaten begangen und zugegeben hatte, und diese detailliert beschrieben.
Die dänische Datenschutzbehörde hat festgestellt, dass das Unternehmen in einem Fall wie dem vorliegenden ein berechtigtes Interesse daran hat, Informationen über die Entlassung des ehemaligen Arbeitnehmers an die Kunden weiterzugeben und die Kunden darüber zu informieren, dass der Arbeitnehmer keine Verträge mehr für das Unternehmen mehr abschließen kann.
Darüberhinausgehender Informationen bedarf es jedoch nicht.