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Schadenersatz ... weil DSGVO-Verstoß massiv nervt

Die Oberösterreichischen Nachrichten haben am 06.08.2021 einen Artikel zur Entscheidung des OGH in Sachen Schrems vs Facebook veröffentlicht. Weil es Max Schrems "massiv nervt" , dass Facebook im keine ausreichende Auskunft über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gegeben hat, bekommt er EUR 500,-- an immateriellem Schadenersatz gem. Art 82 DSGVO.

 

Die Schwelle für den Ersatz des immateriellen Schadens nach Art 82 DSGVO liegt daher eventuell weit niedriger als im sonstigen österreichischen Recht.

 

"massiv genervt" ist eine neue Kategorie des immateriellen Schadens in Österreich. Dieser Zustand bringt jedoch nur dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Rechtsverletzung einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Im innerstaatlichen Recht wird sich dadurch nichts ändern.

 

 

Hier der Artikel vom 06.08.2021


Auf LinkedIn führte ein Post zu diesem Artikel zu einigen Diskussionen, die Sie hier einsehen können: 

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Ein Kollege wies auch darauf hin, dass der OGH in einem anderen Fall, die Frage der "Erheblichkeitsschwelle" in Art 82 DSGVO dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegt (C-300/21: siehe auch unseren Blogbeitrag), und ein anderer Kollege erwähnt, dass zB Choleriker schneller genervt sein könnten, als ruhige Gemüter

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