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internationaler Datentransfer

Seit 16.7.2020 diskutieren wir über internationale Datenübermittlungen, Standardvertrags- oder -datenschutzklauseln und zusätzliche Maßnahmen, um das Datenschutzniveau in einem unsicheren Drittland zu erhöhen. 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg hat dazu eine (neue) Orientierungshilfe veröffentlicht. 

Was jetzt in Sachen internationaler Datentransfer?

UntertitelHinweise des LfDI

und Festlegung seines weiteren Vorgehens zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 („Schrems II“)
Hier kommen Sie direkt zur Orientierungshilfe
Gerne unterstützen wir Sie beim Projekt „internationaler Datentransfer & Compliance“