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Seit 16.7.2020 diskutieren wir über internationale Datenübermittlungen, Standardvertrags- oder -datenschutzklauseln und
zusätzliche Maßnahmen, um das Datenschutzniveau in einem unsicheren Drittland zu erhöhen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg hat dazu eine (neue) Orientierungshilfe
veröffentlicht.
Was jetzt in Sachen internationaler Datentransfer?
Untertitel: Hinweise des LfDI
und Festlegung seines weiteren Vorgehens zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16. Juli 2020, Rechtssache C-311/18 („Schrems
II“)
Hier kommen Sie direkt zur Orientierungshilfe.
Gerne unterstützen wir Sie beim Projekt „internationaler Datentransfer & Compliance“