Protkolldaten … sind diese zu beauskunften?
Sind die Daten über Zugriffe auf die personenbezogenen Daten, insbesondere bei einer Bank zu
beauskunften?
Es geht darum, ob eine ehemaliger Angestellter und Kunde einer Bank iSd Art 15 DSGVO das Recht hat, darüber Auskunft zu erhalten, wer zu bestimmen
Zeitpunkten auf die Daten zugegriffen hat.
Die wesentliche Vorlagefrage lautet:
Ist das der betroffenen Person gemäß Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz- Grundverordnung zustehende Auskunftsrecht in Verbindung mit dem [Begriff]
„personenbezogene Daten“ im Sinne von Art. 4 Nr.1 der Verordnung so auszulegen, dass von dem Verantwortlichen erhobene Informationen, aus denen hervorgeht, wer die personenbezogenen Daten der
betroffenen Person wann und zu welchem Zweck verarbeitet hat, keine Informationen darstellen, zu denen die betroffene Person ein Zugangsrecht hat, insbesondere weil es sich um Daten handelt,
die Arbeitnehmer des Verantwortlichen betreffen?