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Art 15 DSGVO .. weitere Vorlage an EuGH

Protkolldaten … sind diese zu beauskunften?


Sind die Daten über Zugriffe auf die personenbezogenen Daten, insbesondere bei einer Bank zu beauskunften?

Es geht darum, ob eine ehemaliger Angestellter und Kunde einer Bank iSd Art 15 DSGVO das Recht hat, darüber Auskunft zu erhalten, wer zu bestimmen Zeitpunkten auf die Daten zugegriffen hat. 

Mit Schreiben vom 29. Mai 2018 bat der Betroffen die Bank (=Verantwortlicher) darum, ihm Informationen zu überlassen, aus denen die Identität derjenigen Personen hervorgeht, die seine Kundendaten im Zeitraum 1. November bis 31.Dezember 2013 verarbeitet haben, sowie ihn über den Zweck der Verarbeitung seiner Kundendaten zu informieren.
Die Bank verweigerte die Auskunft. 


Die wesentliche Vorlagefrage lautet:

Ist das der betroffenen Person gemäß Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz- Grundverordnung zustehende Auskunftsrecht in Verbindung mit dem [Begriff] „personenbezogene Daten“ im Sinne von Art. 4 Nr.1 der Verordnung so auszulegen, dass von dem Verantwortlichen erhobene Informationen, aus denen hervorgeht, wer die personenbezogenen Daten der betroffenen Person wann und zu welchem Zweck verarbeitet hat, keine Informationen darstellen, zu denen die betroffene Person ein Zugangsrecht hat, insbesondere weil es sich um Daten handelt, die Arbeitnehmer des Verantwortlichen betreffen?