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DSGVO-Strafe gegen Google und Facebook in Frankreich

Geldbuße wegen Cookies in Frankreich

Die französische Aufsichtsbehörde hat gegen Google eine Geldstrafe von Euro 150.000.000 und gegen Facebook eine Geldbuße in Höhe von Euro 60.000.000 verhängt. 


Es geht um die Frage der Ablehnungsmöglichkeit von Cookies auf den Websiten der Verantwortlichen.


„Nach Untersuchungen stellte die CNIL fest, dass die Websites facebook.com, google.fr und youtube.com die Ablehnung von Cookies nicht so einfach machen wie deren Annahme. Sie verhängt daher gegen FACEBOOK ein Bußgeld von 60 Millionen Euro und gegen GOOGLE ein Bußgeld von 150 Millionen Euro und ordnet an, dass sie innerhalb von drei Monaten ihren Verpflichtungen nachkommen müssen.“

Innerhalb von 3 Monaten müssen die Verantwortlichen die Websiten anpassen, oder pro Tag weitere 100.000 Euro Strafe bezahlen. 

Cookies müssen so einfach abgelehnt werden können, wie die Zustimmung eingeholt wird. Nur dann ist die Einwilligung freiwillig. 

Die Ablehnung muss so einfach und schnell ermöglicht werden wie die Einwilligung. Wenn daher der Websitebesucher darauf gedrängt wird, die Cookies abzunehmen, weil es komplizierter oder langwieriger ist, die Cookies abzulehnen, beeinträchtigt das das Recht auf freiwillige Zustimmung. 

Dies verstößt gegen Art 82 des französischen Datenschutzgesetzes. 

Hier die Pressemeldung der CNIL vom 6.1.2022.