Das Niederösterreichische Hiinweisgebeschutzgesetz wurde zur Begutachtung veröffentlicht. Mit dem NÖ HGSG überholt das Bundesland Niederösterreich den Bund.
Bereits Anfgang Februar 2022 hat nun das Bundesland Niederösterreich einen Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz (NÖ HGSG) mit Erläuterungen veröffentlicht, und die Frist zur Stellungnahme
endet am 23.02.2022.
Ein Landesgesetz ist nötig, weil zB im Bundesgesetz die "Landesgesellschafen", dh juristische Personen, die im Eigentum des Landes stehen, oder auch Organisationen, die auf Basis eines Landesgesetzes errichtet wurden (zB Körperschaften öffentlichen Rechts) nicht abgedeckt sind.
Aus den Erläuterungen (Hevorhebungen durch den Verfasser):
"Die Zuständigkeit des Landesgesetzgebers zur Erlassung eines dem vorliegenden Entwurf entsprechenden Gesetzes ergibt sich aus Art. 15 B-VG.
Die Kompetenz des Landesgesetzgebers zur Umsetzung der Richtlinie erstreckt sich
-
auf die Einrichtung und die Mindestanforderungen an das Verfahren von internen Hinweisgebersystemen beim Land
Niederösterreich, bei den Gemeinden, bei den Gemeindeverbänden, bei den durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörpern und den sonstigen
durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen oder juristischen Personen, deren Organisationsrecht durch Landesgesetz geregelt wird,
-
auf die Einrichtung und die Mindestanforderungen an das Verfahren eines externen Hinweisgebersystems für Verstöße gegen Unionsrecht im
Rahmen des Anwendungsbereiches der Richtlinie in Angelegenheiten der Landesgesetzgebung und
- den Schutz der Hinweisgeberin bzw. des Hinweisgebers vorVergeltungsmaßnahmen als Reaktion auf eine Meldung oder Offenlegung von Verstößen, soweit diese Regelungen unter die Dienstrechtskompetenz des Landesgesetzgebers nach Art. 21 Abs. 1 B-VG fallen."
Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.
Update zum Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (Whistleblowinggesetz – WbG)
Am 02.02.2022 hat Dr. Thomas Schweiger auf dem Bundesministerium für Arbeit folgende Antwort auf die Frage erhalten, ob es bereits einen "offiziellen Entwurf" gibt, der bis zu einem Zeitpunkt vor Weihnachten an sich hätte vorliegen sollen.
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