VwGH schickt Jö-Bonusclub-Einwilligung zurück zu BVwG

Einwilligungen müssen klar, einfach und verständlich sowie transparent sein. Erfüllen Einwilligungen diese Anforderungen nicht, dann können diese nicht als Grundlage für die Verarbeitung von Daten verwendet werden. 

 

Die Einwilligungserklärungen (via Website und Flyer) beim Jö-Bonus-Club zum Profiling wurden durch die DSB im Oktober 2019. für ungültig angesehen. Dagegen erhob der Verantwortliche Beschwerde an das BVwG, weil die DSB - im amtswegigen Prüfverfahren - nicht auch die Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses geprüft hatte. 

 

Das BVwG schickte das Verfahren im August 2021 die Parteien (Jö-Bonusclub und DSB) wieder zur DSB zurück. Dagegen erhob die DSB Amtsrevision an den VwGH.

 

Der VwGH hat nun am 8.2.2022 (Ro 2021/04/033) entschieden, und hat die Rechtssache nun wieder an das BVwG zur Entscheidung zurückgeschickt. Der VwGH ist der Ansicht, dass das BVwG hätte inhaltlich entscheiden sollen, und nicht an die DSB zurückverweisen. 

 

Das BVwG soll nun - auch im Rahmen einer mündlichen Verhandlung - mit dem Verantwortlichen das Vorliegen allfälliger Rechtfertigungstatbestände zu erörtern. 


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VwGH schickt Bonusclub an BVwG zur Entsc
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