... oder "Warum die Österreichische Post AG sich noch nicht gemütlich zurücklehnen kann, obwohl das BVwG das Verwaltungsstrafverfahren wegen DSGVO-Verletzung eingestellt hat ?"
Die Österreichische Post AG verarbeitete "Parteiaffinitäten", die als personenbezogene Daten beurteilt wurden, ohne ausreichende Rechtsgrundlage und die Datenschutzbehörde hat nach Medienberichten u.a. auch ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Mit Straferkenntnis vom 23.10.2019 hat die DSB die ÖPAG zu einer Geldstrafe von EUR 18.000.000,-- und dem Ersatz der Verfahrenskosten (10% der Geldstrafe, daher EUR 1.800.000,--) verurteilt. (dataprotect-blog dazu)
Gegen diesen Bescheid erhob die ÖPAG eine Beschwerde an das BVwG und das BVwG hob mit Erkenntnis vom 26.11.2020 die Geldstrafe wegen Verfahrensmängeln auf und stellte das Verfahren gem. § 45 Abs 1 Z 3 VStG ein. (dataprotect-blog dazu)
Die DSB hatte keine natürliche Person im Straferkenntnis identifiziert und in den Spruch aufgenommen, die für den Verstoß gegen die Bestimmungen der DSGVO verantwortlich war. Dies ist jedoch nach Ansicht des BVwG (unter Hinweis auf ein Verfahren, bei dem es um einen Verstoß gegen § 99d BWG ging) notwendig.
Gegen dieses Erkenntnis richtete sich die außerordentliche Amtsrevision der DSB, die argumentierte, dass Art 83 DSGVO eine eigenständige Strafnorm ist, und daher dieser Umweg über die natürliche Person (iSd § 29 DSG) nicht notwendig ist.
Das Verfahren ist daher beim VwGH anhängig; nun hat der VwGH das gegenständliche Verfahren bis zur Beendigung eines gleichartigen, deutschen Verfahren des EuGH C-807/21 (Deutsches Wohnen SE / Staatsanwaltschaft Berlin (Instanz im Datenschutzverfahren), Bußgeld: EUR 14 Mio) ausgesetzt, und wird das Verfahren daher erst fortsetzen, wenn im EuGH-Verfahren eine Entscheidung gefällt wurde.
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Andy (Donnerstag, 28 September 2023 16:07)
Hoffentlich bekommt ihr eine strafe in Milliarden höhe!!!!