Kurz-Info Mitarbeiter und Verwendung von Systemen des Dienstgebers

Eine Entscheidung des BVwG (21.12.2021, W258 2238615-1) befasst sich damit, wer der Verantwortliche iSd DSGVO ist, wenn Mitarbeiter*Innen das System des Dienstgebers für persönliche Zwecke (ZMR-Abfragen) nutzen. 

 

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