Smart-Meter übermitteln automatisiert den Verbrauch an den Stromanbieter; dies kann viertelstündlich.
Es könnten Viertelstunden-, Tages- oder Monatswerte gespeichert (und auch übermittelt) werden, aber auch eine Konfiguration mit jährlicher Übermittlung des Verbrauches (bzw. Zählerstandes) ist möglich.
Der OGH (06.04.2022, 6Ob26/22w) befasset sich mit der Zulässigkeit dieser Verarbeitung personenbezogener Daten in der Konfiguration der jährlichen Übermittlung des Verbrauches (bzw. Zählerstandes), und verweist dazu auch auf den VfGH (V178/2021) und eine frühere Entscheidung des OGH (9Ob82/21f).
Kommentar schreiben