Kurz-Info OGH zu Smart-Meter

Smart-Meter übermitteln automatisiert den Verbrauch an den Stromanbieter; dies kann viertelstündlich.

 

Es könnten Viertelstunden-, Tages- oder Monatswerte gespeichert (und auch übermittelt) werden, aber auch eine Konfiguration mit jährlicher Übermittlung des Verbrauches (bzw. Zählerstandes) ist möglich.

 

Der OGH (06.04.2022, 6Ob26/22wbefasset sich mit der Zulässigkeit dieser Verarbeitung personenbezogener Daten in der Konfiguration der jährlichen Übermittlung des Verbrauches (bzw. Zählerstandes), und verweist dazu auch auf den VfGH (V178/2021) und eine frühere Entscheidung des OGH (9Ob82/21f)

 


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