In Österreich kursieren Abmahnungen von Privatpersonen bzw. auch Rechtsanwälten zum Thema Nutzung von Google WebFonts.
Wie können Sie reagieren?
1. Was geschieht gerade in Österreich:
Die "Abmahnung" bezieht sich auf ein Urteil aus Deutschland (LG München I, 28.1.2022), bei dem für die Einbindung von Google Web Fonts einem anspruchstellenden Websitebesucher ein Schadenersatzanspruch von EUR 100,-- zugesprochen wurde.
Zumindest eine Privatperson (aus Deutschland) behauptet, die Website des in Anspruch genommenen Verantwortlichen besucht zu haben, und dort die Einbindung von Google Web Fonts entdeckt zu haben. Die Person fordert EUR 100,-- an Schadenersatz für die Verletzung der Bestimmungen der DSGVO.
Weiters wurde bekannt, dass ein/e Rechtsanwalt/wältin ebenso im Auftrag einer/eines Mandanten Abmahnungen zum gleichen Sachverhalt vornimmt, und auch Schadenersatz und Unterlassung sowie Kosten für die Abmahnung verlangt.
2. das "rechtliche" Problem
Durch die Nutzung von Google Web Fonts werden bei der "üblichen Verwendung" Daten in die USA übermittelt. Zumindest die IP-Adresse der Websitenbesucher wird in die USA übertragen.
Geschieht dies ohne ausreichende Rechtsgrundlage iSd Art 44 ff DSGVO, dann stellt dies einen Verstoß gegen die DSGVO dar, die iSd Art 82 DSGVO (bzw. § 29 DSG) einen Schadenersatzanspruch rechtfertigen kann.
Eventuell kann eine Einwilligung iSd Art 49 Abs 1 lit a DSGVO (zB über den Cookie-Banner) jedoch als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Von den Datenschutzbehörden wird jedoch aktuell bezweifelt, dass dies als taugliche Grundlage dienen kann. Dazu gibt es jedoch keine gesicherte Judikatur, und daher kann dies nicht sicher gesagt werden.
3. technische Prüfung und lokale Einbindung
Prüfen Sie auf Ihren Websiten die Einbindung von Google Web Fonts und prüfen Sie welche Schriftarten Sie auf der Website einsetzen. Es ist auch möglich, die Schriftarten herunterzuladen und lokal auf den eigenen Servern zu installieren.
Es ist auch möglich, generell auf derartige Schriftarten zu verzichten, und das Thema so zu vermeiden.
4. die Reaktion auf das Abmahnschreiben
Derzeit gibt es - soweit überblickbar - noch kein Verfahren in Österreich, in dem das Thema "Einbindung von Google Web Fonts" thematisiert wurde, und zwar weder bei der DSB noch vor einem Zivilgericht.
Aktuell empfiehlt es sich, den Anspruch abzulehnen, und zumindest darzulegen, dass man davon ausgeht, dass der/die Anspruchsteller/in "keinen Schaden iSd Art 82 DSGVO / § 29 DSG" erlitten hat, da es keine spürbare Beeinträchtigung durch die Nutzung der Website gibt / gegeben hat, die über die Rechtsverletzung an sich hinausginge.
Eventuell ist auch davon auszugehen, dass die Person, die den Anspruch geltend gemacht hat, sich bewusst "einer Gefahr" ausgesetzt hat, sodass diese ein überwiegendes Mitverschulden an einem möglichen, behaupteten Schaden zu tragen hat, und das Verschulden des Websitenbetreibers in den Hintergrund tritt.
für den Inhalt des Musterschreibens wird keine Haftung übernommen.
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Chri (Montag, 22 August 2022 13:31)
Habe das schreiben heute erhalten.
Was muss ich jetzt machen? Soll ich dem Hohenecker antworten? Wenn ja, was?
mfg Chri
Christa Reisenauer (Montag, 22 August 2022 17:28)
Hallo, haben das auch erhalten und frage auch, was wir dem Rechtsanwalt zurück schreiben sollen? mfg Chris
Weger Manfred (Dienstag, 23 August 2022 08:50)
Hab das Schreiben auch erhalten...
Auinger Andrea (Dienstag, 23 August 2022 09:34)
Auch erhalten, allerdings am 12.8. schon, da ich gerade Urlaubsunterbrechung mache.
Kann ich Ihr Antwortschreiben auf Ihrer HP verwenden?
Was muss ich noch tun?
Vielen Dank!!!
Kevin H (Dienstag, 23 August 2022 12:31)
Habe es auch erhalten:
https://abmahnung.wtf/
Rudi (Dienstag, 23 August 2022 23:52)
Wir betroffenen dieser Abmahnschreiben organisieren uns gerade
in dieser Facebookgruppe : AbmahnungGoogleFontsÖsterreich
https://www.facebook.com/groups/2034783370040227/?notif_id=1661289780483945¬if_t=group_r2j_approved&ref=notif