Klagen auf Unterlassung und Schadenersatz wurden eingebracht
Nach Angaben auf der Website des abmahnenden Rechtsanwaltes hat dieser bereits Klagen eingebracht.
Er fordert für seine Mandantin Eva XX die Unterlassung der seiner Meinung nach unzulässigen Datenübermittlung in die USA und
Schadenersatz.
Bei der Unterlassung fordert der Rechtsanwalt die Unterlassung der Weitergabe personenbezogener Daten der Klägerin an Dritte ohne
deren Einwilligung, einer Rechtfertigung odereiner Rechtsgrundlage. Diesen Anspruch hat die Klägerin mit € 6.000,— bewertet.
An immateriellem Schadenersatz werden wie in der Abmahnung weiterhin € 100,— gefordert.
Durch die von der Klägerin vorgenommene Bewertung des Unterlassungsbegehrens, mit dem die Klägerin vorgeht, tritt der
Schadenersatzanspruch in den Hintergrund.
Wenn die Klägerin mit dem Unterlassungsbegehren durchdringen sollte, jedoch mit dem Schadenersatzanspruch unterliegt, dann muss die
beklagte Partei dennoch der Klägerin die gesamten Prozess- und Anwaltskosten ersetzen.
Aus Sicht des Kostenrechts hat die Klägerin im diesen Fall mit dem Streitwert von € 6.000 gewonnen und mit €
100 nicht, sodass diese nur mit einem geringen Anteil von ca 1,6 % verloren hat. Aus diesen Grund muss die beklagte Partei 100 % der gesamten Kosten bezahlen und auch diese der klagenden
Partei ersetzen.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, und vertreten gerne in den Verfahren.