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Klagen auf Unterlassung und Schadenersatz wurden eingebracht

 

Nach Angaben auf der Website des abmahnenden Rechtsanwaltes hat dieser bereits Klagen eingebracht. 

Er fordert für seine Mandantin Eva XX die Unterlassung der seiner Meinung nach unzulässigen Datenübermittlung in die USA und Schadenersatz

Bei der Unterlassung fordert der Rechtsanwalt die Unterlassung der Weitergabe personenbezogener Daten der Klägerin an Dritte ohne deren Einwilligung, einer Rechtfertigung odereiner Rechtsgrundlage. Diesen Anspruch hat die Klägerin mit € 6.000,— bewertet.

An immateriellem Schadenersatz werden wie in der Abmahnung weiterhin  100,— gefordert. 

 

 

Durch die von der Klägerin vorgenommene Bewertung des Unterlassungsbegehrens, mit dem die Klägerin vorgeht, tritt der Schadenersatzanspruch in den Hintergrund. 

Wenn die Klägerin mit dem Unterlassungsbegehren durchdringen sollte, jedoch mit dem Schadenersatzanspruch unterliegt, dann muss die beklagte Partei dennoch der Klägerin die gesamten Prozess- und Anwaltskosten ersetzen.

Aus Sicht des Kostenrechts hat die Klägerin im diesen Fall mit dem Streitwert von € 6.000 gewonnen und mit € 100 nicht, sodass diese nur mit einem geringen Anteil von ca 1,6 % verloren hat. Aus diesen Grund muss die beklagte Partei 100 % der gesamten Kosten bezahlen und auch diese der klagenden Partei ersetzen.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, und vertreten gerne in den Verfahren.