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DSB zur aktuellen Abmahnwelle

Auch die DSB äußert sich aufgrund mehrfacher Anfragen zur aktuellen Abmahnwelle.

 

Die Aussagen kurz zusammengefasst:

 

1. Auskunftsanspruch jedenfalls behandeln, und entweder Auskunft über die erhobenen Daten (zB IP-Adresse in den Logfiles) geben oder eine Negativauskunft. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vollmacht des Vertreters nötig ist.

 

2. Die eigene Website technisch prüfen (lassen) und die Einbindung der Schriftart ändern.

 

3. Die DSB tätigt keine Aussage zur Schadenersatzforderung, da sie nicht zuständig ist.

 

4. Die DSB macht auch keine Aussage zum Unterlassungsanspruch-

 

Den auf der Website der DSB veröffentlichten Text finden Sie hier.

 

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Kommentare: 19
  • #1

    Michael Gombkötö (Montag, 22 August 2022 17:27)

    Danke für deinen Einsatz!

  • #2

    Michael Gombkötö (Montag, 22 August 2022 17:29)

    Nachsatz:
    Es ist ja ein absolutes Wunder das die dsb derart schnell reagiert.
    Ich bin fast geschockt...

  • #3

    Planlos (Montag, 22 August 2022 17:55)

    Dake,
    also was ist nun der Plan?

    Ich denke, ich werde eine Ein-Satz Datenauskunft zurücksenden und den Rest ignorieren.
    "Auf Ihr Auskunftsverlangen vom xx/xx/xxxx teilen wir Ihnen mit, dass wir keine Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeiten"
    Ähnlich stehts auch bei der DSB als mögliche Antwort (wenn man tatsächlich keine Daten hat), also werd ich wohl das tun.

  • #4

    Laie auf diesem Gebiet (Montag, 22 August 2022 18:07)

    Stimmt das alles so, wie im Video auf www.datenschutzanwalt.eu dargestellt?
    Wo findet man diese Vollmacht von Eva z.?

  • #5

    googlehupf (Montag, 22 August 2022 19:34)

    Vollmacht und Ausweis von Eva z findet man hier: https://www.datenschutzanwalt.eu/legitimation.html

  • #6

    Claudia (Dienstag, 23 August 2022 00:06)

    Ist der Linkverweis auf die Vollmacht überhaupt ausreichend? Der Inhalt eines Linkziels kann ja jederzeit geändert werden.

    Ich würde davon ausgehen, dass die Legitimation dem Schreiben BEILIEGEN (und daher nach meiner Aufforderung postalisch nachgesendet) oder zumindest per Email als Anhang eindeutig übermittelt werden muss?

    Dieses Detail fehlt mir noch bezüglich weiterer Vorgangsweise, aus der DSB Info geht das für mich nicht eindeutig hervor.

  • #7

    Vollmacht fragwürdig (Dienstag, 23 August 2022 08:55)

    Neben dem Fakt, dass die Vollmacht nur Online zur Verfügung steht und der Inhalt dieser Seite jederzeit geändert werden kann stell ich mal den Vorsatz in den Raum: die Vollmacht ist datiert mit 4.8.2022

    Was wenn die Eva Z. Aber erst NACH diesem Tag auf meine Website zugegriffen hat?!? Dann wär das ja „schon geplant“ und somit vorsätzlich, oder?

  • #8

    Geschädigte Firma (Dienstag, 23 August 2022 09:57)

    Hat schon mal jemand bemerkt, dass die Email bzw. das Emailkonto "anwalt@datenschutzanwalt.eu" von welchem aus ja auch irgendwie die Klagen kommen bei nem Schweizer Hoster liegen?
    Laut MX Record der Domain ist der zuständige Mailserver mailsec.protonmail.ch. Dieser gehört zum Hoster https://proton.me/about
    Sitz in der Schweiz.
    Mal so als reine Theorie... schreibt man dem ne Email mit dem ausgefüllten Auskunftsbegehren und verlang darauf hin gleich auch eine Auskunft über seine Daten würd mich start interessieren ob dort aus der Schweiz so viel Datenschutz der EU DSGVO angewendet wird.

  • #9

    Horst Wiesner (Dienstag, 23 August 2022 11:29)

    Hr. Schweiger, danke erstmal für ihre Unterstützung die sie hier auf ihrer Website zur Verfügung stellen.

    Mir ist heute folgendes durch den Kopf gegangen: Was wenn man 1 EUR auf das Konto des Anwalts überweist? Ich erkenne damit den Schadenersatzanspruch an, überweise aber nicht mehr. Muss sie mich dann für die restlichen 189,- klagen? Das wäre dann ja ein anderes Verfahren - oder denke ich da falsch?

    LG aus Lichtenberg
    HW

  • #10

    CL (Dienstag, 23 August 2022 11:53)

    @Horst
    Lustig wäre zu wissen, was für eine Art Bank-Konto der Herr hat - ob er dafür Buchungsgebühren pro Zeile zahlen muss. Dann überweisen wir ihm alle 0,01 Euro, und er zahlt am Ende ein Vielfaches davon an Gebühren. Den Aufwand der Überweisung wär's mir wert! :-D

  • #11

    googlehupf (Dienstag, 23 August 2022 13:17)

    Letztere Ideen sind ja ok.

    Aber es geht nur darum, ob diese IP echt (noch) in euren Logfiles ist und ob es eine Weiterleitung derselben an Google gab.
    Wenn ja: Kein Problem, denn "IP-Adressen werden nicht protokolliert." (https://developers.google.com/fonts/faq). In der (verpflichtend zu gebenden) Auskunft die Logs Zeilen rein und gut ist.
    Wenn nicht: Dann gebt eine Negativauskunft.

    Zahlen: Nie und nimmer, denn wenn sich jemand absichtlich und freiwillig dem "genervt sein", dem "Unwohlsein" (O-Ton im Schreiben des RA) aussetzt, in dem er/sie/es 100e Websites in kürzester Zeit aufruft, dann setzt man sich bewusst dem Datenkraken aus. Dann setzt sich eine mündige Person vorsätzlich einem Schaden aus.
    Ja, die Dame (sofern echt) hat einen Schaden, nur der scheint schon länger zu bestehen...

  • #12

    w14201c (Mittwoch, 24 August 2022 10:15)

    Wenn IP vorhanden (also keine Negativauskunft) vl. darauf achten, ob die Einträge mehrfach vorkommen. Im geg. Fall war es zweimal jeweils für exakt 7 Sec., dazwischen 70 Minuten vergangen. Ein typische User mit Interesse am Site-Inhalt? ;-). Also war das ertragene Leid so groß, dass die Userin es 70 Minuten später noch einmal versuchte (es gibt med. Fachausdrücke für dieses Verhalten ;-). Solche Prot-Einträge könnten im Streitfall auch hilfreich sein...

  • #13

    Markus (Mittwoch, 24 August 2022 11:55)

    Datum: 12.08.2022
    IP: 213.142.96.142.
    Branche: Immobilien
    Dornbirn

  • #14

    Markus (Mittwoch, 24 August 2022 11:57)

    Datum: 12.08.2022
    IP: 213.142.96.142.
    Branche: Immobilien
    Innsbruck Land

  • #15

    Anonym (Mittwoch, 24 August 2022 15:07)

    Datum: 17.8.2022
    IP: 212.95.5.190
    Branche: Werbung
    Salzburg Land

  • #16

    Werner (Mittwoch, 24 August 2022 16:06)

    Selbst wenn Google Fonts verwendet werden, die Daten aber lt Google - siehe Beitrag #11 nicht protokolliert werden dann würde der Vorwurf doch ins Leere rennen oder?
    Des weiteren werden verschiedene IP Adressen = dynamisch angegeben die nur über eine Provider Auskunft einer Person zuzuordnen sind....

    zu # 5 - der Personalausweis schaut schon sehr "nachbearbeitet aus - oder warum ist der Name so klar, wenn der Rest unscharf ist ?

  • #17

    Test (Donnerstag, 25 August 2022 06:33)

    Test

  • #18

    Anonym (Donnerstag, 25 August 2022 08:53)

    Datum 17.8.2022
    IP: 212.95.5.190
    Branche: Landw. Technik
    Tirol

  • #19

    Bertram (Donnerstag, 25 August 2022 19:38)

    Wohin muss man diese Auskunft denn senden? Nach Groß-Enzersdorf als eingeschriebenen Brief, oder per E-Mail an Hr. Hohenecker. Wie kann ich so einen Brief überhaupt "sicher" erhalten, wenn er nichtmal Eingeschrieben war?