Denke nicht, dass das hilft.
Die Informations-Indiskretion liegt ja nicht darin, dass Google nun ihre Daten hat, sondern darin, dass Google weiß, wann die Person wie lange die Seite genutzt hat und diese überhaupt besucht
hat.
#2
Dominic Neumann - DerneumanN.Consulting(Dienstag, 23 August 2022 12:01)
Habe gestern auch das besagte Abmahnschreiben bekommen, obwohl ich auf meiner einfachen Plain-HTML Website derneumann.at gar keine Google Fonts verwende. Ich hatte aber das Google Analytics Script
laufen, das ich jetzt mal von meiner Website gelöscht habe. Anscheinend hat der Crawler dieses wohl unterbeschäftigten Anwalts bzw. seiner Mandantin nur nach irgendeinem Google Script Tag auf den
Webseiten gesucht. Die sehr kurze Verweildauer deutet ja eindeutig auf einen Crawler und keinen Menschen hin, der da meine Webseite besucht hat.
#3
Harald(Dienstag, 23 August 2022 12:24)
Helfen könnte es schon.
Wenn Sie sich schon im klaren ist das sie Schmerzen empfindet wenn sie eine Seite mit eingebunden Google Webfonts besucht, kann sie Adblocker installieren und die beiden Domains auf die Blacklist
setzen. Damit verursacht das Surfen weniger Schmerzen und sie kann es der Datenschutzbehörde überlassen sich um das Thema zu kümmern.
Aber sie investiert lieber ihre technischen Fähigkeiten all jene Seiten ausfindig zumachen und verletzt sich damit jedes mal auf ein neues um Schmerzensgeld zu bekommen.
Aber immerhin hat sie es geschafft einen Javascript-Blocker zu installieren, damit nicht immer der nervige Consent Dialog kommt.
#4
Philipp(Dienstag, 23 August 2022 18:35)
eine Frage bezüglich der im Schreiben des Rechtsanwalts enthaltenen Screenshots - in meinem Fall ist in einem Screenshot von meiner privaten Webseite ein von mir urheberechtlich geschütztes Bild zu
sehen. Verstoßt die Dame dann nicht damit gegen das Urheberrecht - und falls ich Schaden dadurch erleide (z.B. in dem ich jetzt Schadenersatz in diesem Fall ableisten muss), könnte ich dann nicht
sowas wie eine Regress-Forderung stellen, da mein Bild dazu missbraucht wurde?
#5
Daniel Flöckinger(Mittwoch, 24 August 2022 10:43)
Webseiten geben keine IP Adresse irgendwohin weiter. Hier scheint es eine Wissenslücke in Bezug auf das Internet, und wie dieses Funktioniert geben.
Webseiten verweisen lediglich in Ihrem Quellcode darauf, dass sich der verwendete Browser ein Bild oder einen Text oder eben eine Schriftart von einem Server abholen könnte, im Falle, dass die Seite
vollständig angezeigt werden sollte.
Geschieht dies nicht, wird der Inhalt auch nicht angezeigt. Beispielsweise lädt der Internet Explorer 11 (immer noch Teil von Windows Server 2019) in Standardeinstellung, keine Bilder, Fonts oder
dergleichen von anderen Servern als dem auf welchem die Webseite liegt.
Im Bezug auf das Schreiben von Herrn Hohenecker bedeutet das:
Die Einschreiterin, sofern Ihr Datenschutz so wichtig ist, könnte Ihren Webbrowser auch entsprechend einstellen (jeder Browser erlaubt das) damit externe Inhalte nicht geladen werden.
Nachdem die Einschreiterin die Einstellungen Ihres Browsers offensichtlich so belassen hat, dass externe Inhalte geladen werden und damit eine Weitergabe Ihrer IP Adresse VON IHREM BROWSER erfolgen
kann, hat Sie billigend in Kauf genommen, dass dies auch geschieht.
Die Schreiben sind folglich nichts mehr wert als Klopapier. Und genauso sollte auch gehandelt werden. Die Schreiben sollten weggeworfen werden.
#6
Harald(Mittwoch, 24 August 2022 12:56)
Ich hab nochmal den Umstand des nicht Ladens der Javascriptdateien bei uns geprüft.
Es ist tatsächlich der Fall das diese nie auf den betroffenen Seiten von der IP geladen wurden aber auf den Screenshots der Abmahnung ist der offene Cookie Zustimmungsdialog zu sehen, der ohne
Javascript nicht kommt.
Das würde bedeuten das die vorgelegten Beweise nicht von dem genannten Zugriff stammen und damit überhaupt fraglich ist ob die Dame jemals die Seiten mit ihren Browser geöffnet hat und nicht nur der
(vermutlich) eingesetzte Bot.
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Oreste Schaller (Dienstag, 23 August 2022 10:36)
Denke nicht, dass das hilft.
Die Informations-Indiskretion liegt ja nicht darin, dass Google nun ihre Daten hat, sondern darin, dass Google weiß, wann die Person wie lange die Seite genutzt hat und diese überhaupt besucht hat.
Dominic Neumann - DerneumanN.Consulting (Dienstag, 23 August 2022 12:01)
Habe gestern auch das besagte Abmahnschreiben bekommen, obwohl ich auf meiner einfachen Plain-HTML Website derneumann.at gar keine Google Fonts verwende. Ich hatte aber das Google Analytics Script laufen, das ich jetzt mal von meiner Website gelöscht habe. Anscheinend hat der Crawler dieses wohl unterbeschäftigten Anwalts bzw. seiner Mandantin nur nach irgendeinem Google Script Tag auf den Webseiten gesucht. Die sehr kurze Verweildauer deutet ja eindeutig auf einen Crawler und keinen Menschen hin, der da meine Webseite besucht hat.
Harald (Dienstag, 23 August 2022 12:24)
Helfen könnte es schon.
Wenn Sie sich schon im klaren ist das sie Schmerzen empfindet wenn sie eine Seite mit eingebunden Google Webfonts besucht, kann sie Adblocker installieren und die beiden Domains auf die Blacklist setzen. Damit verursacht das Surfen weniger Schmerzen und sie kann es der Datenschutzbehörde überlassen sich um das Thema zu kümmern.
Aber sie investiert lieber ihre technischen Fähigkeiten all jene Seiten ausfindig zumachen und verletzt sich damit jedes mal auf ein neues um Schmerzensgeld zu bekommen.
Aber immerhin hat sie es geschafft einen Javascript-Blocker zu installieren, damit nicht immer der nervige Consent Dialog kommt.
Philipp (Dienstag, 23 August 2022 18:35)
eine Frage bezüglich der im Schreiben des Rechtsanwalts enthaltenen Screenshots - in meinem Fall ist in einem Screenshot von meiner privaten Webseite ein von mir urheberechtlich geschütztes Bild zu sehen. Verstoßt die Dame dann nicht damit gegen das Urheberrecht - und falls ich Schaden dadurch erleide (z.B. in dem ich jetzt Schadenersatz in diesem Fall ableisten muss), könnte ich dann nicht sowas wie eine Regress-Forderung stellen, da mein Bild dazu missbraucht wurde?
Daniel Flöckinger (Mittwoch, 24 August 2022 10:43)
Webseiten geben keine IP Adresse irgendwohin weiter. Hier scheint es eine Wissenslücke in Bezug auf das Internet, und wie dieses Funktioniert geben.
Webseiten verweisen lediglich in Ihrem Quellcode darauf, dass sich der verwendete Browser ein Bild oder einen Text oder eben eine Schriftart von einem Server abholen könnte, im Falle, dass die Seite vollständig angezeigt werden sollte.
Geschieht dies nicht, wird der Inhalt auch nicht angezeigt. Beispielsweise lädt der Internet Explorer 11 (immer noch Teil von Windows Server 2019) in Standardeinstellung, keine Bilder, Fonts oder dergleichen von anderen Servern als dem auf welchem die Webseite liegt.
Im Bezug auf das Schreiben von Herrn Hohenecker bedeutet das:
Die Einschreiterin, sofern Ihr Datenschutz so wichtig ist, könnte Ihren Webbrowser auch entsprechend einstellen (jeder Browser erlaubt das) damit externe Inhalte nicht geladen werden.
Nachdem die Einschreiterin die Einstellungen Ihres Browsers offensichtlich so belassen hat, dass externe Inhalte geladen werden und damit eine Weitergabe Ihrer IP Adresse VON IHREM BROWSER erfolgen kann, hat Sie billigend in Kauf genommen, dass dies auch geschieht.
Die Schreiben sind folglich nichts mehr wert als Klopapier. Und genauso sollte auch gehandelt werden. Die Schreiben sollten weggeworfen werden.
Harald (Mittwoch, 24 August 2022 12:56)
Ich hab nochmal den Umstand des nicht Ladens der Javascriptdateien bei uns geprüft.
Es ist tatsächlich der Fall das diese nie auf den betroffenen Seiten von der IP geladen wurden aber auf den Screenshots der Abmahnung ist der offene Cookie Zustimmungsdialog zu sehen, der ohne Javascript nicht kommt.
Das würde bedeuten das die vorgelegten Beweise nicht von dem genannten Zugriff stammen und damit überhaupt fraglich ist ob die Dame jemals die Seiten mit ihren Browser geöffnet hat und nicht nur der (vermutlich) eingesetzte Bot.