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Interessenkonflikt des DSB im Unternehmen kann zu einer DSGVO-Strafe führen

Die Berliner Aufsichtsbehörde verhängte eine DSGVO-Strafe (nicht rechtskräftig) gegen ein E-Commerce-Unternehmen, bei dem der (betriebliche) Datenschutzbeauftragte Entscheidungen kontrollierte, die er selbst zuvor in anderer Funktion getroffen hatte. 

Diese Interessenkonflikt führte zur DSGVO-Geldbuße. 

Diese Funktion dürfen gemäß Art. 38 Abs. 6 Satz 2 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) ausschließlich Personen ausüben, die keinen Interessenkonflikten durch andere Aufgabenunterliegen.“(sodie Behörde in der Presseaussendung vom20.9.2022)

Trotz einer Warnung der Behörde behielt der Verantwortliche das Konstrukt bei. 

Die Strafe beträgt € 525.000,— bei einem dreistelligen Millionenumsatz.