Am 7.10.2022 hat Präsident Jo Biden eine Execkutive Order herausgegeben, die in den nächsten Monaten von der EU-Kommission bewertet wird. Ziel ist ein Angemessenheitsbeschluss, sodass die USA (wieder) zum sicheren Drittland werden.
Der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat am 30.11.2022 eine vorsichtig positive Bewertung dazu veröffentlicht.
"Positiv ist hervorzuheben, dass erstmals geheimdienstliche Aktivitäten unter einen Verhältnismäßigkeitsvorbehalt gestellt werden. Hier zeigen die USA Bereitschaft, den Umfang staatlicher Datenerhebungen zumindest einzugrenzen. Der häufig zu lesende Einwand, dass die „Proportionality“ nicht 1:1 der deutschen „Verhältnismäßigkeit“ entspricht, wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht. Die Begriffsdefinition in der Executive Order lehnt sich erkennbar an das europäische Verfassungsrecht an. Das einzelfallbezogene und überprüfbare Dokumentationserfordernis zwingt zudem zu einer jeweils sorgfältigen Abwägung. Ein Angemessenheitsbeschluss erfordert keine vollständig kongruenten Rechtssysteme, sondern lediglich ein dem Wesen nach gleiches Niveau. Schon im Vorfeld zu unterstellen, dass Rechtsbegriffe in der Umsetzungspraxis unzureichend ausgelegt werden könnten, ist spekulativ."
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