Im Jahresbericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2021 findet sich ein Abschnitt zur Videoüberwachung in Kindergärten.
Die Behörde weist darauf hin, dass jedenfalls gelindere Mittel zu prüfen sind.
Der (öffentliche) Kindergarten wollte den Eingangsbereich mit einer Videokamera überwachen, da es vorgekommen ist, dass fremde Personen den Kindergarten betreten hatten, die keine Kinder abholen wollten, zB der Briefträger etc... Auch kam es dazu, dass Kinder unbemerkt, das Gelände ohne Betreuungspersonen verlassen hatten.
Die Behörde war der Ansicht, dass eine Videoüberwachung nicht "erforderlich" ist, um den Zweck zu erreichen. Es wäre auch ausreichend, eine "Videobeobachtung" vorzusehen, die eine Übertragung der Ereignisse im Eingangsbereich an eine zentrale Stelle ermöglicht, und dort damit eine Beobachtung des Bereichs möglich ist, sodass unmittelbar reagiert werden kann. Eine Speicherung, um nachträglich auf Sachverhalte reagieren zu können, betrachtete die Behörde als nicht notwendig.
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