Neben dem "Musterverfahren" iS Google Fonts, das von Dr. Thomas Schweiger (im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich und des Mandanten) geführt wird, gibt es ein weiteres Verfahren, in dem es um Unterlassung der Datenweiterleitung bei Google Fonts und Schadenersatz geht.
In diesem Verfahren haben wir vom verfahrensführenden Rechtsanwalt, der die beklagte Partei (eine GmbH) vertritt, folgende Mitteilung erhalten, nachdem am 02.02.2023 eine Streitverhandlung statt fand.
"Parallel zum Google Fonts Musterverfahren wird vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ein anderes Zivilverfahren rund um Google Fonts geführt. Die Klägerin begehrt, ebenso wie im Musterverfahren, Unterlassung und Schadenersatz. In diesem Verfahren fand am 02. Februar 2023 eine erste Vorbereitende Tagsatzung statt.
Derzeit ist vor dem EuGH (C-300/21; siehe auch Blogbeitrag vom 6.10.2022 und Blogbeitrag vom 3.01.2023) ein Verfahren anhängig, bei dem ein Schadenersatzanspruch iSd Art 82 DSGVO sowie die Frage der "Intensität der persönlichen Beeinträchtigung" Gegenstand des Verfahrens sind.
Hierbei handelt es sich um Fragen, deren Beantwortung nach Ansicht des Gerichts im anderen Zivilverfahren rund um Google Fonts auch für dieses Verfahren relevant sind. Daher entschied das Gericht, dieses andere Verfahren rund um Google Fonts bis zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C-300/21 auszusetzen."
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