Mit dem BGBl 6/2023 (am 24.02.2023) ist das HSchG verlautbart worden.
Der 6-Monats-Countddown für die Unternehmen mit mehr als 250 beschäftigten Personen ab 25.02.2023.
Der relevante Stichtag ist daher der 25.08.2023 bzw. der 26.08.2023 (00:00 Uhr) für diese Unternehmen.
Für Unternehmen mit
- mehr als 50 bis zu 250 Mitarbeiter*Innen oder
- die "besonderen Branchen" - und zwar unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter*Innen -
ist der 17.12.2023 maßgeblich.
Diese haben daher ca 4 Monate
länger Zeit für die Umsetzung.
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