€ 10.000,-- an Schadenersatz für eine nicht erteilte Auskunft; ArbG Oldenburg erklärt, dass Art 82 DSGVO Präventivcharakter hat
ArbG Oldenburg spricht EUR 10.000,-- an Schadenersatz bei einer nicht erteilten Auskunft zu. Die Auskunft erfolgte 20 Monate zu
spät, und es gibt daher EUR 500,-- pro Monat.
Das Gericht spricht auf vom "Präventivcharakter" des Art 82 DSGVO.
Hmmm, ob das nicht wieder Tür und Tor für viele weitere Abmahnungen öffnet? Frei nach dem Motto: "Ich decke viele Betreiber von Websites mit Auskunftsbegehren ein und warte mal ab, was zurückkommt".
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Uwe Mutz (Mittwoch, 15 März 2023 17:38)
Hmmm, ob das nicht wieder Tür und Tor für viele weitere Abmahnungen öffnet? Frei nach dem Motto: "Ich decke viele Betreiber von Websites mit Auskunftsbegehren ein und warte mal ab, was zurückkommt".