· 

€ 10.000,-- an Schadenersatz für eine nicht erteilte Auskunft; ArbG Oldenburg erklärt, dass Art 82 DSGVO Präventivcharakter hat

ArbG Oldenburg spricht EUR 10.000,-- an Schadenersatz bei einer nicht erteilten Auskunft zu. Die Auskunft erfolgte 20 Monate zu spät, und es gibt daher EUR 500,-- pro Monat.

 

Das Gericht spricht auf vom "Präventivcharakter" des Art 82 DSGVO.

 

Hier der Link zur Pressemitteilung.

 

ArbG Oldenburg
Urteil 09.02.2023
3 Ca 150/21

Kommentar schreiben

Kommentare: 1
  • #1

    Uwe Mutz (Mittwoch, 15 März 2023 17:38)

    Hmmm, ob das nicht wieder Tür und Tor für viele weitere Abmahnungen öffnet? Frei nach dem Motto: "Ich decke viele Betreiber von Websites mit Auskunftsbegehren ein und warte mal ab, was zurückkommt".