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Die Nutzung von WhatsAPP bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Unternehmen kann bei der Bemessung der Geldbuße iSd Art 83 DSGVO zu einer Erhöhung führen

Sie nutzen What´s APP nicht nur privat, sondern auch "im beruflichen Kontext"?

 

Das kann - bei Datenschutzverletzungen  - dazu führen, dass sich dies erhöhend auf die Geldbuße auswirkt. 

 

Aus dem 5. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz in Bremen ergibt sich, dass eine Geldbuße bei einer datenschutzwidrigen Verarbeitung von Fotos auch deshalb höher ausfallen kann, weil diese über What´s APP im Unternehmen übermittelt wurden.

 

"Bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße berücksichtigten wir nicht nur das rechtsgrundlose Anfertigen und weitere Verarbeiten des Fotos, sondern auch, dass das Foto über den Messengerdienst WhatsApp weitergegeben wurde. Eine über WhatsApp veranlasste Datenverarbeitung findet außerhalb der Europäischen Union statt und gewährleistet unter anderem deshalb nicht das nach der Datenschutzgrundverordnung erforderliche Datenschutzniveau."

 

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