Grad des Verschuldens des Ersatzpflichtigen bei Schadenersatz -
Gefährdungs/-Erfolgshaftung“
Der Grad des Verschuldens des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters ist weder für deren Haftung noch für die Bemessung der
Höhe des nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu ersetzenden immateriellen Schadens von Bedeutung.
„Mitverschulden/Beteiligung der geschädigten Person“
Die Beteiligung der betroffenen Person an dem Umstand, aus dem sich die Verpflichtung zum Schadenersatz ergibt, kann je nach Lage des Falles
zu einer Befreiung des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters von der Haftung gemäß Art. 82 Abs. 3 DSGVO führen.
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