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Entscheidung zu Cookie-Consent durch das BVwG - Betreiber der Website - ORF

Die Datenschutzbehörde (DSB) hat in ihrer Entscheidung vom 28. Oktober 2024 folgende Punkte festgelegt:

 

Dem ORF wurde amtswegig - im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens -von der DSB aufgetragen, innerhalb von sechs Wochen folgende Änderungen vorzunehmen, und insbes eine gleichwertige Wahlmöglichkeit für die Inernetuser zu geben:

 

Den Cookie-Banner auf www.orf.at so zu gestalten, dass eine gültige Einwilligung eingeholt wird.

 

Dies beinhaltet: 

  • gleichwertige Wahlmöglichkeiten zwischen "Alle Cookies akzeptieren" und "Nur notwendige Cookies"

Auf der ersten Ebene des Cookie-Banners müssen die Optionen "Alle Cookies akzeptieren" und "Nur notwendige Cookies" gleichwertig angeboten werden.

  • visuelle Gleichwertigkeit beider Optionen hinsichtlich

  • Farbe: gleiche Farbe oder nur sehr geringe Farbunterschiede bzw. keine bevorzuge Farbgebung

  • Größe: identische und angemessene Schriftgröße für beide Optionen, sodass es nicht zur Hervorhebung einer Option durch größere Schrift kommt. Eine angemessene Schriftgröße erleichtert die Lesbarkeit für alle Nutzer, einschließlich jener mit Sehbehinderungen.

  • Kontrast: Es wird betont, dass beide Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich des Kontrasts gleichwertig gestaltet sein müssen. Ein guter Kontrast ist generell wichtig für die Lesbarkeit, besonders für Menschen mit Sehbehinderungen.

  • Platzierung und Hervorhebung: Keine Option darf durch ein übermäßig auffälliges Design in den Vordergrund gestellt werden. 


Es ist unzulässig, eine der Auswahlmöglichkeiten durch folgende Mittel in den Vordergrund zu stellen, und damit eine Option zu bevorzugen:

  • übermäßig auffälliges Design
  • bevorzugte Farbgebung (zB hell / dunkel)
  • größere Schriftgröße
  • prominentere Platzierung

 

Das Ziel ist, dass Nutzer eine faire und unbeeinflusste Wahl zwischen den Cookie-Optionen treffen können, ohne dass eine Option visuell bevorzugt wird. Die konkrete Umsetzung bleibt dem Verantwortlichen überlassen, solange die Gleichwertigkeit gewährleistet ist.
Obwohl die Entscheidung nicht speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen eingeht, legen die Vorgaben zur gleichwertigen Gestaltung nahe, dass eine barrierefreie Umsetzung angestrebt werden sollte, die allen Nutzern eine faire und unbeeinflusste Wahl ermöglicht.

 

 

 


Download
Cookies-Entscheidung der DSB zum ORF-Cookie-Banner vom 28.10.2024
Cookies ORF DSB-2024-10-28 D124.0507-24
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