Die Datenschutzbehörde (DSB) hat in ihrer Entscheidung vom 28. Oktober 2024 folgende Punkte festgelegt:
Dem ORF wurde amtswegig - im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens -von der DSB aufgetragen, innerhalb von sechs Wochen folgende Änderungen vorzunehmen, und insbes eine gleichwertige Wahlmöglichkeit für die Inernetuser zu geben:
Den Cookie-Banner auf www.orf.at so zu gestalten, dass eine gültige Einwilligung eingeholt wird.
Dies beinhaltet:
- gleichwertige Wahlmöglichkeiten zwischen "Alle Cookies akzeptieren" und "Nur notwendige Cookies"
Auf der ersten Ebene des Cookie-Banners müssen die Optionen "Alle Cookies akzeptieren" und "Nur notwendige Cookies" gleichwertig angeboten werden.
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visuelle Gleichwertigkeit beider Optionen hinsichtlich
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Farbe: gleiche Farbe oder nur sehr geringe Farbunterschiede bzw. keine bevorzuge Farbgebung
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Größe: identische und angemessene Schriftgröße für beide Optionen, sodass es nicht zur Hervorhebung einer Option durch größere
Schrift kommt. Eine angemessene Schriftgröße erleichtert die Lesbarkeit für alle Nutzer, einschließlich jener mit Sehbehinderungen.
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Kontrast: Es wird betont, dass beide Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich des Kontrasts gleichwertig gestaltet sein müssen. Ein
guter Kontrast ist generell wichtig für die Lesbarkeit, besonders für Menschen mit Sehbehinderungen.
- Platzierung und Hervorhebung: Keine Option darf durch ein übermäßig auffälliges Design in den Vordergrund gestellt werden.
Es ist unzulässig, eine der Auswahlmöglichkeiten durch folgende Mittel in den Vordergrund zu stellen, und damit eine Option
zu bevorzugen:
- übermäßig auffälliges Design
- bevorzugte Farbgebung (zB hell / dunkel)
- größere Schriftgröße
- prominentere Platzierung
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