Datenschutz-Anpassungsgesetz

Am 31.07.2017 wurde das Datenschutz-Anpassungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - BGBl I 120/2017


Da keine Verfassungsmehrheit zustande gekommen ist musste der Entwurf des Datenschutz-Anpassungsgesetz noch einmal vor der Beschlussfassung im Parlament abgeändert werden.

 

Das Grundrecht auf Datenschutz § 1 (1) DSG konnte mangels der gesetzlich dafür notwendigen Mehrheit von 2/3 im Parlament nicht abgeändert werden.

 

Der Titel des neuen Gesetzes lautet (ab 25.05.2018):

 

 

"Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG)"

 

Die ersten drei Paragraphen des DSG 2000 bleiben unverändert, und sind sohin in die Version des neuen DSG "mit hinein zu lesen" und danach folgt ab § 4 das (neue) DSG.

 

Das DSG hat daher in Hinkunft (ab 25.05.2018) 70 Paragraphen, wobei sich viele dabei mit den Organen wie Datenschutzrat und Datenschutzbehörde (§§ 14 bis 23 DSG) bzw. der Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde)  (§§  31 bis 35 DSG) und der Umsetzung der VO 680/2016 (siehe 3. Hauptstück, §§ 36 bis 61 DSG: "Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Sicherheitspolizei einschließlich des polizeilichen Staatschutzes, des militärischen Eigenschutzes, der Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, der Strafvollstreckung und des Maßnahmenvollzuges") beschäftigen.

 

Die Öffnungsklausel betreffend Kinder wurde ausgenutzt, und das Alter mit 14 Jahren festgelegt (siehe § 4 (4) DSG); ebenso wurde festgelegt, dass gegen Behörden und öffentliche Stellen keine Geldbußen verhängt werden können (siehe § 30 (5) DSG).

 

Eine besondere Regelung (Präzisierung) ist für Bildverarbeitungen (z.B. Videoüberwachungen) enthalten, bei der z.B. die "Standard-Speicherfrist" mit 72 Stunden festgelegt ist. (siehe § 12 DSG)

 

Weiters wird das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) - mit den Bestimmungen zur kollektiven Willensbildung in Unternehmen mit Betriebsrat = Betriebsvereinbarungen) zur "datenschutzrechtlichen" Norm iSd Art. 88 DSGVO, dh Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext erklärt.

 

Die Geldbuße soll primär das Unternehmen selbst (siehe § 30 DSG) und nicht die Geschäftsführer, Vorstände oder die verantwortlich beauftrage Person gem. § 9 VStG treffen, und zwar insbes. dann, wenn kein Internes Kontrollsystem (dh keine Datenschutz-Dokumentation und kein Datenschutz-Management) vorhanden ist. . 

 

 

Ist das Amt der Tiroler Landesregierung Verantwortlicher beim Versand von Impferinnerungsschreiben - auch der EuGH bringt keine Klarheit

mehr lesen 0 Kommentare

Das BVwG hat am 27.12.2024 die Geldstrafe gegen die Österreichische Post AG inhaltlich bestätigt und mit EUR 16.000.000,-- festgesetzt

mehr lesen 0 Kommentare

Wann beginnt die Antwortfrist von 1 Monat bei Anfragen nach der DSGVO eigentlich zu laufen?

mehr lesen 0 Kommentare

KI & ME Videocast auf YouTube mit Thomas Schweiger und Roman Eckschlager

mehr lesen 0 Kommentare

Wie konkret muss die Speicherdauer im Rahmen einer Auskunft nach Art 15 DSGVO beauskunftet werden? - Das BVwG hat die Frage beantwortet

mehr lesen 0 Kommentare

Leitlinien der EU-Kommission zur Definition von KI-Systemen

mehr lesen 0 Kommentare

Hat der Betriebsrat das Recht auf Basis des § 72 ArbVG als Sacherfordernis alle E-Mail-Adressen der Mitarbeitenden zu erhalten?

mehr lesen 0 Kommentare

Haftung des Betreibers eines Online-Marktplatzes und Verarbeitung von personenbezogenen Daten - die Schlussanträge von GA Szpunar in Russmedia, C-492/23 EuGH

mehr lesen 0 Kommentare

Übermittlung von Gesundheitsdaten per Telefax --- Ist das seit 1.1.2025 Geschichte?

mehr lesen 0 Kommentare

Barrierefreiheitsgesetz für Websites: Gilt das schon, wenn nur eine Terminbuchung über die Website ermöglicht wird oder zB ein Kontaktformular angeboten wird?

mehr lesen 0 Kommentare

Übermittlung eines Aktfotos, das mit Zustimmung angefertigt wurde, auf ein eigenes Speichermedium des Verantwortlichen führt zu einer Geldstrafe von EUR 2.000

mehr lesen 0 Kommentare

Geschäftsführer als Datenschutzbeauftragter: Teures Risiko für Unternehmen Geldstrafe von der DSB in Ö: EUR 5.000,--

mehr lesen 0 Kommentare

Kann mit einer vertraglichen Regelung eine Ausschlussfrist für Ansprüche nach der DSGVO vereinbart werden?

mehr lesen 0 Kommentare