Der Betriebsrat ist nicht nur Vertreter der Belegschaft, der im Rahmen des ArbVG (§§ 89 ff) umfassende Einsichts- und Mitwirkungsrechte in Bezug auf die personenbezogenen Daten hat, die im Betrieb verarbeitet werden.
Der Betriebsrat ist selbst "als Betriebsratskörperschaft" (auch ohne Rechts-persönlichkeit) "Verantwortlicher" iSd DSGVO bei der Verarbeitung der Daten der Beschäftigten. Daraus ergeben sich umfangreiche Verpflichtungen, wie zB die Verpflichtung ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen (sofern die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt) oder die betroffenen Personen iSd Art 13 und 14 DSGVO zu informieren.
dataprotect unterstützt Betriebsräte mit Mustern und Informationen zu diesen Themen.
Ansichten in Deutschland:
Auch in Deutschland war die Frage, ob der Betriebsrat ein "eigener Verantwortlicher" iSd DSGVO ist vor kurzem Thema auf einem Blog, wobei ich diese Ansicht, die im Blog
vertreten wird nicht teile. Auch RA-Kollege Tim Wybitul geht davon aus, dass Betriebsräte nicht als eigene Verantwortliche
anzusehen sind.
Schlussfolgerung für Österreich:
Meines Erachtens entscheidet der Betriebsrat zumindest in den Bereichen, in denen er die personenbezogenen Daten der Beschäftigten auch außerhalb der reinen gesetzlichen Verpflichtungen nutzt (zB Mitarbeiterinformation, Veranstaltungen etc...) selbst über die Zwecke der Verarbeitung der Daten, und über die Mittel, die er einsetzt, kann er mE auch selbst entscheiden, denn der Betriebsrat hat Anspruch auf Sachleistungen durch den Betriebsinhaber, und er kann zB auch gewisse notwendige Geräte vom Betriebsinhaber fordern. Die Art und Weise der Verarbeitung der Daten entscheidet der Betriebsrat selbst.
· Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
· Informationspflichten gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Newsletter-abonennten, Lieferanten
· Umfangreiche Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Löschung, Datenübertragbarkeit)
· Meldung von Datenschutzvorfällen bei der Datenschutzbehörde und den betroffenen Personen
Die DSGVO und das DSG verhindert nicht, dass Sie diese Daten für Unternehmenszwecke verwenden, sondern Sie müssen nur sicherstellen, dass sie die Grundprinzipien der Verarbeitung einhalten, und dass die Verarbeitung auf einer gültigen Rechtsgrundlage (zB Vertrag, Gesetz (zB arbeitsrechtliche Vorschriften, steuerrechtliche Vorschriften), Einwilligung …) beruhen, und Sie die Personen, die die Daten „zur Verfügung stellen“, über die Verarbeitung (umfassend) zB durch eine Datenschutzerklärung auf der Website oder individuell (zB bei Mitarbeitern) informieren. Wenn eine betroffene Person sich an Sie wendet, und um Auskunft oder Löschung anfragt, müssen Sie innerhalb eines Monats entsprechend fundiert antworten können. Sollten Sie Daten „verlieren“ oder gehackt werden, und die Gefahr bestehen, dass diese Daten durch Unbefugte verwendet werden, dann sind Sie verpflichtet, der Behörde und uU auch den betroffenen Personen eine Meldung zu machen.
Sie erhalten die Möglichkeit, diese Unterlagen für den Gebrauch in Ihrer Organisation zu verwenden, und gegebenenfalls anzupassen, sofern dies notwendig sein sollte. Wenn Sie über die angeführte Dokumentation verfügen, und die betroffenen Personen auf die richtige Art und Weise informieren, dann erfüllen Sie üblicherweise die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung und des DSG für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten[1].
[1] Sofern Sie „sensible“ Daten (zB Sozialversicherungsnummer, Gesundheits- oder Krankendaten, Gewerkschaftszugehörigkeit) in umfangreicher Form, dh z.B. außerhalb der Personalverwaltung verarbeiten, dann ist das nicht vom Paket umfasst. Ebenso ausgenommen sind Verarbeitungen die Profiling darstellen (systematische Bewertung persönlicher Aspekte von Personen) oder wenn Sie eine Überwachungstätigkeit im öffentlichen Bereich durchführen. Weiters sind Organisationen ausgenommen, die verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten (DSBA) zu bestellen haben.
Datenschutz ist der Schutz von Rechten und Freiheiten von natürlichen Personen, deren (personenbezogene) Daten Sie verarbeiten. Sie tun das bei Mitarbeitern (Name, Adresse, Arbeitszeiten, Gehalt/Lohn, Arbeitszeit, Krankenstandsdaten, Urlaubsdaten etc..) und auch bei Kunden (Stammdaten, Adressdaten, Leistungsdaten, Zahlungsdaten, Zahlungsverhalten, Bonitätsdaten etc..) oder Newsletterabonenneten (Anmeldung, Erhalt, Reaktionen) oder auch nur über ihre Website (Kontaktformular, Website-Tracking und Website-Analyse, Cookies …) und auch bei Lieferanten (Stammdaten, Adressdaten, Leistungsdaten, Zahlungsdaten …).
Sämtliche dieser Schritte sind Aufwand und es sind die einzelnen Vorgänge im Unternehmen zu dokumentieren und zu beschreiben. Im Anlassfall müssen Sie richtig und umfassend reagieren können.
In vielen Unternehmen laufen die Verarbeitungsvorgängen gleichförmig ab, zB in der Personalverwaltung oder der Kunden- und Lieferantenverwaltung (Rechnungswesen) oder auch bei Newslettern, sodass es möglich ist, das
dataprotect |
knowledge pack
für KMU / EPU
zur Verfügung zu stellen.
Der Preis für das dataprotect | Knowledge pack beträgt einmalig EUR 800,-- (zzgl. Umsatzsteuer).
Wir bieten auch ein dataprotect | knowledge pack mit (jährlichem) „Abo-Service“ zum Preis von zusätzlich EUR 80,-- (zzgl. Umsatzsteuer) an.
Das Abo-Service umfasst die laufende Aktualisierung der Unterlagen anhand der neuesten Entwicklungen und Entscheidungen im Datenschutz sowie Ergänzungen und Adaptierungen. Das Abo wird zumindest einmal jährlich (zum 31.03.; erstmalig zum 31.03.2019) ausgeliefert. Eine Kündigung des Abos ist jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich.
Hier können SIe das Bestellformular downloaden.
Auch im Rahmen der Verwendung von Email und Internet im Unternehmen fallen (unbewusst) personenbezogene Daten von Ihren Mitarbeitern an (Log-Files, Protokollierung…) oder im Rahmen der technischen Objektsicherheit werden personenbezogene Daten gespeichert (Videoüberwachung, Zutrittssysteme).
Das dataprotect | knowlegde pack umfasst
· ein Musterverzeichnis, das die üblichen Verarbeitungsvorgänge in einem KMU / EPU abdeckt
· ein Transparenzpaket: dieses stellt sicher, dass Sie wissen, wie Sie den Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen (Kunden, Websitebesuchern, Lieferanten, Mitarbeitern, Bewerbern) nachkommen können, mit einer Muster-Datenschutzinformation für die Website und als Handout für Mitarbeiter und andere Personen, mit denen Sie in direktem Kontakt stehen
· Muster zur Verpflichtung der Dienstnehmer auf das Datengeheimnis gem. § 6 DSG
· Standardvertrag über die Auftragsverarbeitung, den Sie mit Auftragsverarbeitern, die in Ihrem Auftrag Daten verarbeiten (z.B. IT-Unternehmen, Steuerberater …) abschließen können, um den notwendigen Pflichten des Art 28 DSGVO nachkommen zu können.
· Standarddokumentation zu TOMs (technische und organisatorische Maßnahmen), die Sie implementieren müssen, um der Datensicherheit nachkommen zu können
· Leitfaden und Muster für Rechte der betroffenen Personen (Auskunft, Löschung …)
· Handlungsanweisungen für Meldung eines Datenschutzvorfalles.
Sie können das dataprotect | Knowledge pack oder das dataprotect | knowledge pack mit Abo-Service - als Unternehmer - (das Service richtet sich nicht an Kosumenten iSd KSchG, da die "private" Verarbeitung von Daten nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO und des DSG fällt - leicht erwerben.
Dowloaden - Ausdrucken - Ausfüllen - Faxen oder per Email senden - Anzahlung bezahlen
Sie erhalten das dataprotect | knowledge pack binnen 4 Wochen nach Eingang der Anzahlung von 50 % (nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig)