Die (versehentliche) Verwendung des CC anstelle von BCC kann das Recht auf Geheimhaltung verletzen.
Die Verwendung des BCC stellt eine Datenminimierung dar.
Eine (einmalige, postalische) Zusendung an einen Eigentümer, ob er/sie Interesse am Verkauf der Immobilie hat, ist datenschutzrechtlich nicht bedenklich.