Der OGH sah kein wettbewerbswidriges Verhalten durch den Kauf von Kundendaten (mit Webshop und Domain) und einem nachfolgenden Newsletter. Die DSB sieht das anders.
Wahlzeit ist „Werbezeit“ – Viele erhalten persönlich adressierte Schreiben von Parteien. Woher haben die Parteien die Adressen? Was dürfen die Parteien damit tun?
Eine (einmalige, postalische) Zusendung an einen Eigentümer, ob er/sie Interesse am Verkauf der Immobilie hat, ist datenschutzrechtlich nicht bedenklich.