Artikel mit dem Tag "§ 17 AVG"



Akteneinsicht und Betriebsgeheimnisse
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Verantwortlichen und Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren vor der DSB. Die beschwerdeführende Person im Verfahren vor der DSB (zB bei einem Verfahren um Löschung oder Auskunft) hat Akteneinsicht in die vom Verantwortlichen vorgelegten Unterlagen, die uU Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Kann das verhindert werden?

Entscheidungen zum Datenschutzrecht · 06. September 2019
Auskunftsrecht: keine Möglichkeit, durch Auskunftsersuchen eine Anzeige, die vertraulich behandelt werden sollte, zu erhalten.