Mit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes wurde auch eine datenschutzrechtlich beachtenswerte Norm in das WEG eingefügt. Hier erfahren Sie mehr ...
Hausverwaltungen vermitteln oft zwischen Wohnungseigentümern oder informieren diese über laufende Angelegenheiten per E-Mail. Dabei ist besondere Vorsicht geboten. Die Datenschutzbehörde und auch das BVwG sind diesbezüglich sehr streng. Die Weitergabe kann unzulässig sein.
Darf eine Hausverwaltung die (berufliche) E-Mail-Adresse eines Miteigentümers als Kontaktadresse an einen anderen Miteigentümer herausgeben, damit eine Kontaktaufnahme erfolgen kann?