In einer aktuellen Entscheidung (6 ObA 1/22y vom 28.06.2023) befasste sich der OGH mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der Einsichtnahme eines Geschäftsführers in das betriebliche E-Mail-Konto einer (ehemaligen) Mitarbeiterin. In deren E-Mail-Korrespondenz mit einer anderen (aufrechten) Mitarbeiterin wurde der Arbeitgeber wüst beschimpft. Sachverhalt Die beiden Klägerinnen waren bei der Beklagten-GmbH als Assistentinnen der Geschäftsführung beschäftigt. Die Beklagten-GmbH verwendete...
Im Aufforderungsschreiben bezüglich Google Web Fonts wird gefordert:
1. Auskunft
2. Unterlassung
3. Schadenersatz
Wir haben Antwortschreiben für alle drei Kategorien für Sie
Geldstrafe gegen die Österreichische Post AG - Verfahren vor dem VwGH ausgesetzt oder "Warum die Österreichische Post AG sich noch nicht gemütlich zurücklehnen kann, obwohl das BVwG das Verwaltungsstrafverfahren wegen DSGVO-Verletzung eingestellt hat?"
Kosten des Beschwerdeverfahrens
können als Schadenersatz iSd Art 82 DSGVO geltend gemacht werden.
Das OLG Linz (2R149/21a, 10.11.2021) bestätigte eine erstgerichtliche Entscheidung, in der einer betroffenen Person Schadenersatz in Höhe der Vertretungskosten des Verwaltungsverfahrens bei der Datenschutzbehörde zugesprochen wurde, obwohl im Verwaltungsverfahren kein Anspruch auf Kostenersatz (§ 74 AVG) besteht.
Der VwGH hat eine Entscheidung zur "Strafbarkeit der juristischen Person im Datenschutzrecht" gefällt.
Mag. Michael Suda (von der DSB) hat uns dazu einen Gastbeitrag zur Verfügung gestellt.