Mit Straferkenntnis vom 23. Oktober 2019 sprach die Datenschutzbehörde aus, dass der Österreichischen Post AG als Verantwortliche im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO die unrechtmäßige Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinn von Art. 9 DSGVO („Parteiaffinitäten“), die unrechtmäßige Weiterverarbeitung personenbezogener Daten, die Fehlerhaftigkeit der Datenschutz-Folgenabschätzung zur Anwendung „DAM-Zielgruppenadressen“ sowie die Fehlerhaftigkeit und...
In einem Verfahren vor dem EuGH soll geklärt werden, ob bei einer Auskunft iSd Art 15 DSGVO "Empfängerkategorien" oder "konkrete Empfänger" zu beauskunften sind. Nun liegt die Stellungnahme des Generalanwaltes vor.
Geldstrafe gegen die Österreichische Post AG - Verfahren vor dem VwGH ausgesetzt oder "Warum die Österreichische Post AG sich noch nicht gemütlich zurücklehnen kann, obwohl das BVwG das Verwaltungsstrafverfahren wegen DSGVO-Verletzung eingestellt hat?"