Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss und die Veröffentlichung der Daten schaffte es zur Datenschutzbehörde. Die Behörde entschied (DSB-D123.800/0001-DSB/2018, 28.11.2018) nicht dafür zuständig zu sein.
Die DSB hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem ein User eines Online-Forums vom Betreiber die Löschung eines Beitrages eines anderen Users verlangte. Der Betreiber kam diesem "Löschungsantrag" nicht nach, und der User legte eine Beschwerde bei der DSB ein. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.